Archiv-Beitrag vom 02.11.2022Stadt Mülheim und SWB schließen Kooperationsvertrag

Archiv-Beitrag vom 02.11.2022Stadt Mülheim und SWB schließen Kooperationsvertrag

Besonders für einkommensschwache Menschen oder Mülheimer*innen, die über die Wohnungsvermittlungsstelle des Sozialamtes eine Wohnung suchen, wird es immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. SWB, Mülheims kommunale Wohnungsbaugesellschaft, steht in diesen Zeiten zu ihrem Gesellschaftszweck, breiten Schichten der Bevölkerung bezahlbaren Wohnraum zu bieten. Die Stadt wiederum hat den Auftrag, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen mit Angeboten der verschiedensten Art, um möglichst aus eigener Kraft „ihr Leben“ leben zu können. Deshalb hat die Stadt Mülheim an der Ruhr jetzt zusammen mit der SWB einen Kooperationsvertrag geschlossen.

Aus dem SWB-Bestand ist ein Pool von rund 500 Wohnungen aus den verschiedensten Stadtteilen und Quartieren festgelegt worden, für die der Stadt ein Belegungsrecht eingeräumt wird, sobald ein Mieter*innenwechsel ansteht. Dazu gehören sowohl frei finanzierte als auch öffentlich geförderte Wohnungen aus älterem, aber auch aus neuerem Bestand. Auch wenn künftig neuer öffentlicher geförderter Wohnraum gebaut wird, soll der Stadt ein prozentualer Anteil der Wohnungen in den Neubauten angeboten werden. Die SWB garantiert, dass alle bereitgestellten Wohnungen die jeweils gültigen Bewilligungsmieten für geförderten Wohnraum, aktuell 6,40 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, nicht übersteigen werden.

„Wir sind der Stadt ein verlässlicher Partner und sehen die Bereitstellung von langfristig bezahlbarem Wohnraum als einen zentralen Baustein unserer Geschäftspolitik. Daran ändern auch die aktuell schlechten Rahmenbedingungen und die bevorstehenden Herausforderungen wie die Klimaneutralität 2045 nichts“, betont SWB-Geschäftsführer Andreas Timmerkamp. Thomas Konietzka, Leiter des Sozialamtes, sieht in der Vereinbarung nur Vorteile: „Wir gewinnen alle dabei, nicht nur die Stadt und die SWB, sondern vor allem die Menschen, die es schwer haben, auf dem angespannten Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden“.

Dazu gehören nicht nur Mülheimer*innen, die Transferleistungen beziehen, sondern auch Menschen, denen aus verschiedenen Gründen der Wohnungsverlust droht, aber auch Geflüchtete, die Anspruch auf einen eigenen Mietvertrag haben. Rund 120 bis 130 Menschen, vom Single bis zur Familie, sind im Durchschnitt laufend bei der Wohnungsvermittlungsstelle des Sozialamtes registriert. Mit dem Know-how der Mitarbeitenden aus dem Sozialamt werden für die Wohnungen, für die die Stadt das erste Belegungsrecht bekommt, die Mieter*innen ausgesucht, die zur Wohnung und der Nachbarschaft passen. „Mir gefällt besonders die Verknüpfung von eigenwirtschaftlichen mit gemeinwesenorientierten Interessen“, lobt Konietzka die Vereinbarung.

Vorbild für die erneute enge Zusammenarbeit zwischen Stadt und SWB ist das Konzept zur Unterbringung von syrischen Geflüchteten in den Jahren 2014/2015. Auch hier hatte die SWB eine größere Anzahl an Geflüchteten verteilt über das ganze Stadtgebiet in Wohnungen untergebracht, die anschließend eng durch Mitarbeitende von Stadt, SWB und Ehrenamtlichen betreut wurden, um die Integration zu fördern.

Diese Nachbetreuung ist der zweite wichtige Aspekt des Kooperationsvertrages. Wohnbegleiter*innen der PIA, die von der Stadtverwaltung dafür beauftragt werden, werden sich in enger Zusammenarbeit mit dem Quartiersmanagement der SWB um die Mieter*innen kümmern, zum Beispiel, wenn es Differenzen gibt. Das SWB-Quartiersmanagement wird zudem in Anlehnung an die bestehenden Quartiersentwicklungskonzepte in Heißen-Süd und Dümpten auch in anderen Quartieren Angebote für die Mieter*innen entwickeln. So sollen auch hier Akteur*innen aus den unterschiedlichen Bereichen beteiligt und als Kooperationspartner*innen für Projekte gewonnen werden, wie in den Stadtteilen verwurzelte Vereine oder das CBE.  Damit soll eine lebendige Nachbarschaft gefördert und der Zusammenhalt unter den Mieter*innen sowie die Identifikation mit ihrer Wohnumgebung gestärkt werden.

Diese Vereinbarung gilt seit dem 1. Oktober und läuft zunächst über zehn Jahre. Jährlich wird überprüft, ob die genannten Ziele erreicht werden.

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Stand: 02.11.2022

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