Wohnberechtigungsschein
Zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung ist ein sogenannter Wohnberechtigungsschein (WBS) unbedingt erforderlich.
Eigentümer*innen dürfen die Wohnung nur dann vermieten, wenn die Wohnungssuchenden einen solchen vorlegen.
Ein Wohnberechtigungsschein kann nur erteilt werden, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Einkommen
Die Einkommensgrenze beträgt für einen Ein-Personenhaushalt 19.350,- Euro und für einen Zwei-Personenhaushalt 23.310,- Euro. Für jede weitere zum Familienhaushalt zu rechnende Person erhöht sich dieser Betrag um 5.360,- Euro. Für zum Haushalt zu rechnende Kinder im Sinne des § 32 Absatz 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 700,- Euro.
Bei der Berechnung des Einkommens werden die Einkünfte des vergangenen Kalenderjahres oder gegebenenfalls des laufenden Jahres hochgerechnet und zugrundegelegt.
Die Einkünfte werden um die Höhe der Werbungskosten, Freibeträge sowie pauschale Abzugsbeträge vermindert.
Die Einkünfte aller Angehörigen, die mit in die Wohnung einziehen möchten, dürfen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht übersteigen.
2. Wohnungsgröße
Die angemessene Wohnungsgröße staffelt sich wie folgt:
- für Alleinstehende: 50 Quadratmeter Wohnfläche
- für einen Zwei-Personen-Haushalt: 2 Wohnräume oder 65 Quadratmeter Wohnfläche
- für einen Drei-Personen-Haushalt: 3 Wohnräume oder 80 Quadratmeter Wohnfläche
- für einen Vier-Personen-Haushalt: 4 Wohnräume oder 95 Quadratmeter Wohnfläche
- für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 Quadratmeter Wohnfläche
Ein Wohnberechtigungsschein kann
- für eine spezielle Wohnung erteilt werden. Voraussetzung dafür ist die Einverständniserklärung des Vermieters*der Vermieterin der neuen Wohnung.
- lediglich unter Berücksichtigung der Einkünfte erteilt werden. Sie berechtigt dann zum Bezug einer Wohnung, deren Größe den Angaben auf dem Wohnberechtigungsschein entspricht.
In Ausnahmefällen kann auch eine Bezugsgenehmigung erteilt werden, die von den genannten Voraussetzungen abweicht.
Wenn Sie sich zurzeit auf Wohnungssuche befinden, besteht die Möglichkeit, sich online in die Wohnungsvermittlung eintragen zu lassen.
Hier finden Sie dazu weitere Informationen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den genannten Ansprechpersonen.

Unterlagen
Nachweise über die Einkünfte des vergangenen Kalenderjahres und des laufenden Jahres.

Gebühren
Die Gebühren für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins richten sich nach der Höhe des Einkommens und liegen bei 5,- beziehungsweise 10,- Euro.

Kontakt
Kontext
- Anlage_B_Sonstige_Einkuenfte_ (Dateigröße: 39 KB/-typ: pdf)
- Antrag Wohnberechtigungsschein_1_ (Dateigröße: 147 KB/-typ: rtf)
- Verdienstbescheinigung_ohne_Jahreszahl_pdf_ (Dateigröße: 222 KB/-typ: pdf)
Stand: 07.11.2023
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