Workshop "Gender Mainstreaming in der Bauleitplanung"

Workshop "Gender Mainstreaming in der Bauleitplanung"

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Im Rahmen der "Europäischen Charta der Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" fand am 28. Mai 2015 ein Fachaustausch "Gender Mainstreaming im Mülheimer Planungsverfahren" im Wertstadt-Lokal, Löhberg 35, statt. Thema: Wie kann in Mülheim im Bereich der Stadtplanung mehr Geschlechtergerechtigkeit im Sinne der Charta erreicht werden. Mit einem Impulsreferat zum Thema „Geschlechtergerechtigkeit als Basis für eine zukunftsfähige Stadtplanung in Mülheim an der Ruhr“ führte Dipl.-Geografin Uta Bauer vom Büro für integrierte Planung Berlin (BiP Berlin) in das Thema. Im Anschluss fand für die städtischen Stadtplaner*innen ein geschlossener Workshop mit der Referentin statt, in dem konkrete Mülheimer Bebauungspläne analysiert und probeweise ausgewertet wurden.  

Der Workshop fand als interne Fortbildung für die Mitarbeiter*innen der Stadtplanungsabteilungen statt. Ziel der Fortbildung war es, sie zum Thema Gender Mainstreaming im Bereich der Stadtplanung zu sensibilisieren und die Umsetzungsmöglichkeiten in der Planung aufzuzeigen.
Anhand eines aktuellen Bebauungsplans konnten die Anforderungen an eine „gender-sensitive“ Planung besprochen werden. Wichtige Themen waren hier zum Beispiel die Standortwahl für Wohngebiete (z. B. Erreichbarkeit von Nahversorgungs- und Mobilitätsangeboten für ältere Personen oder Personen mit Kindern), die Baustruktur und das Wohnungsangebot (z. B. Vorhandensein unterschiedlicher Wohnformen), die Gestaltung von Freiflächen (z. B. Angebote für verschiedene Nutzer*innengruppen, soziale Kontrolle) und die Erschließung (z. B. Barrierefreiheit, Übersichtlichkeit, Vermeidung von Angsträumen).

Als wichtig hat sich dabei herausgestellt, die Aspekte des Gender Mainstreaming nicht erst auf Ebene der Bauleitplanung, sondern bereits auf konzeptioneller Ebene zu berücksichtigen, das heißt auch bei gesamtstädtischen Planungen immer „mitzudenken“. Eine weitere Erkenntnis: Gender-sensitive Stadtplanung bedeutet nicht, eine „Nischenplanung“ zu betreiben, sondern dass über die Berücksichtigung der Bedürfnisse möglichst vieler Nutzer*innengruppen für alle ein Mehrwert entsteht.

Ein Auszug aus dem Baugesetzbuch (§1 Absatz 6 Satz 3) sowie die Europäische Charta der Gleichstellung sind als Information angefügt.

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Stand: 02.05.2023

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