Zuschüsse für den Austausch mit Mülheimer Partnerstädten: Beantragung ab sofort möglich
Die Stadt Mülheim an der Ruhr vergibt für das Jahr 2025 wieder Zuschüsse für die Durchführung von Begegnungen zwischen Mülheimer Gruppen mit Gruppen aus Mülheimer Partnerstädten. Die Begegnungen können in den Partnerstädten oder in Mülheim an der Ruhr stattfinden.
Die Anträge müssen bis zum 29. Januar 2025 beim Referat I.2, Städtepartnerschaften und Europa, gestellt werden.
Es werden nur solche Anträge geprüft, die Angaben über folgende Punkte enthalten:
- Zahl der Teilnehmer*innen aus Mülheim und den Partnerstädten,
- Dauer der Begegnung,
- detailliertes Begegnungsprogramm,
- Kosten- und Finanzierungsplan,
- sowie Höhe des zu leistenden Eigenbeitrags.
Foto: Wilfried Pohnke auf Pixabay
Bitte beachten Sie beim Kosten- und Finanzierungsplan, dass keine Kosten für alkoholische Getränke und Pfand sowie Eigenbelege (zum Beispiel über Kilometerpauschalen) abgerechnet werden können.
Die Zuschüsse werden ausschließlich auf freiwilliger Basis als Einzelfallentscheidung gewährt. Es besteht demnach kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Es besteht auch kein Rechtsanspruch auf Begründung der jeweiligen Förderentscheidung.
Über die durchgeführten Begegnungen haben die Geförderten spätestens sechs Wochen nach Abschluss der Begegnung einen Verwendungsnachweis sowie die Anfertigung einer Kurzdokumentation in Dateiformat zu erbringen. Des Weiteren ist eine Liste mit allen Teilnehmer*innen zur Verfügung zu stellen.
Mit der Annahme eines möglichen Zuschusses erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Kurzdokumentation gegebenenfalls auf den Internetseiten der Stadt Mülheim an der Ruhr verwendet werden darf.
Für Fragen steht Ihnen Alexandra Taulien gerne zur Verfügung.
Kontakt
Stand: 29.11.2024
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