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Anmeldung einer Beisetzung
In den meisten Fällen beauftragen die Angehörige ein Bestattungsinstitut mit der Anmeldung einer Beisetzung, der Überführung des Verstorbenen zum Friedhof und der Regelung sonstiger Formalitäten. Einzelheiten können jedoch selbst übernommen werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Beisetzung innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Sterbefalls.
Ein notwendiges Anmeldeformular liegt dem Bestatter oder der Friedhofsverwaltung am Hauptfriedhof vor.
Die Gebühren ergeben sich aus der jeweils zurzeit gültigen Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Mülheim an der Ruhr. Diese finden Sie in den nachfolgenden Links.
Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung NRW
- Urkunde über das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte oder einem Reihengrab
- eventuell Einverständniserklärung des Nutzungsberechtigten
Kontakt
Stand: 14.12.2011













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