7. Sitzung Projektbeirat Parkstadt Mülheim

7. Sitzung Projektbeirat Parkstadt Mülheim

Luftbild des früheren Tengelmann-Areals: Wie das frühere Industrieareal künftig aussieht, wird im Rahmen eines zukunftsweisenden städtebaulichen Wettbewerbs von April bis Oktober entschieden. Politik und Stadtgesellschaft sind bei allen Planungen einbezogen. (SORAVIA) -  Andreas Köhring

Tagung des Projektbeirates für die PARKSTADT MÜLHEIM zu verschiedenen Umweltgutachten

Der Projektbeirat für die Entwicklung der Parkstadt Mülheim tagte am 30. Oktober im Casino der PARKSTADT MÜLHEIM. In der bereits siebten Sitzung des Anfang des Jahres gegründeten Gremiums wurde die inhaltliche Arbeit fortgesetzt. Im Rahmen ihrer beratenden Tätigkeit im Planungsprozess zur Entwicklung des ehemaligen Tengelmann-Areals wurden den Teilnehmenden die Ergebnisse mehrerer Umweltgutachten vorgestellt.

Björn Siebers vom Büro Peutz Consult GmbH stellte die Ergebnisse der klimatischen Untersuchung und der Luftschadstoffuntersuchung zur Parkstadt Mülheim vor. Die Berechnungsergebnisse der mikroklimatischen Untersuchung zeigen, dass sich die negativen Veränderungen des Windfelds und des Bioklimas durch die Verdichtung weitestgehend auf das Gebiet der Parkstadt selbst beschränken und keine gravierenden Auswirkungen auf die benachbarten Siedlungsbereiche zu erwarten sind. Zur Minimierung der Auswirkungen werden beispielsweise die Verwendung natürlicher Baumaterialien mit heller Oberfläche und eine Fassadenbegrünung empfohlen. Die ergänzende Luftschadstoffuntersuchung kommt im Ergebnis zu einer leichten Erhöhung der Luftschadstoffemissionsbelastung in Teilen des Planungsgebiets. Die in der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) definierten Grenzwerte werden jedoch auch nach Realisierung des Planvorhabens im gesamten Gebiet deutlich unterschritten.

Des Weiteren wurden die Ergebnisse des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (Stufe 2) des Büros Ökoplan – Bredemann und Fehrmann aus Essen sowie des Immissionsgutachtens „Elektromagnetische Felder“ des TÜV SÜD vorgestellt.

Im Rahmen der abschließenden Artenschutzprüfung wurden im und angrenzend an das Plangebiet die regional stark gefährdete Türkentaube als Brutvogel sowie ein Sommer- und Zwischenquartier der Zwergfledermaus an der Westfassade des ehemaligen Tengelmann-Verwaltungsgebäudes nachgewiesen. Unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen kann ein Verbotstatbestand gemäß § 44 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) jedoch ausgeschlossen werden. Die Durchführung weiterer artenschutzrechtlicher Prüfungen für das Plangebiet der Parkstadt Mülheim ist somit im Bebauungsplanverfahren nicht erforderlich.

Die im Nord-Westen der Parkstadt Mülheim verlaufende Hochspannungsfreileitung löst einen zehn Meter breiten Schutzabstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung aus. Innerhalb dieses Schutzstreifens dürfen keine Gebäude für den dauernden Aufenthalt errichtet werden. Diese Vorgabe wird im aktuellen städtebaulichen Konzept berücksichtigt. Innerhalb der geplanten Wohn- und Gewerbegebäude werden die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten.  

Abschließend wurden die Themen für die kommenden Sitzungen sondiert. Die nächste Sitzung wird am 5. Februar 2024 stattfinden, in der Gestaltungsleitlinien zur Sicherstellung eines qualitätsvollen Städtebaus vorgestellt werden sollen.

Folgende Mitglieder haben teilgenommen: Bund Deutscher Architekten Mülheim, Kreis Mülheimer Architekten, SORAVIA, sowie die Bezirksbürgermeisterin, die Vorsitzende des Planungsausschusses sowie ihr Stellvertreter, ein Vertreter der FDP, Vertreter des Amtes für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung

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Stand: 08.02.2024

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