Auskunft aus dem Fahrzeugregister
Eine Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister (Halter*innenauskunft) kann zur Verfolgung von Rechtsansprüchen beantragt werden, wenn es sich um einen verkehrsbezogenen Anspruch handelt.
Soll nach einem Verkehrsunfall die Haftpflichtversicherung des*der Unfallgegner*in in Erfahrung gebracht werden, können Sie sich in diesem speziellen Fall auch an den sogenannten "Zentralruf" der Autoversicherungen wenden. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie am Ende des Beitrages.
Soweit mit der Schadensabwicklung ein*e Rechtsanwält*in beauftragt wurde, holen diese in der Regel die erforderlichen Auskünfte ein.
Sie können Ihre Anfrage nur schriftlich stellen oder persönlich das Bürgeramt aufsuchen und dort einen Antrag stellen. Das Antragsformular finden Sie als PDF-Datei unterhalb des Beitrages.
Telefonische Anfragen dürfen durch das Bürgeramt nicht beantwortet werden! Hier bitten wir um Ihr Verständnis.
Unterlagen
Senden Sie ein formloses, schriftliches Auskunftsersuchen mit Namen, Anschrift und Angabe des Geburtstages der*des Anfragenden sowie einer Begründung an das Bürgeramt. Auskünfte werden nur erteilt, wenn die Identität des oder der Anfragenden nachvollziehbar ist und ein verkehrsrechtliches Interesse erkennbar ist.
Ein ausdruckbares Musterformular für eine Anfrage kann am Ende des Beitrages heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Gebühren
Kontakt
Kontext
Stand: 23.05.2024
[schließen]
Bookmarken bei
Facebook
Twitter
Google
Mister Wong
VZ Netzwerke
del.icio.us