Digitale Registrierung bei der Mülheimer Betreuungsbehörde

Digitale Registrierung bei der Mülheimer Betreuungsbehörde

Betreuungsregistrierung: Amt für Digitalisierung und IT entwickelt Softwarelösung für Sozialamt

Zum 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Reform des Betreuungsrechts in Kraft getreten. Es soll insbesondere die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung stärken. Um die Umsetzung für Berufsbetreuer*innen und die zuständige Betreuungsbehörde, in diesem Fall das Sozialamt, so einfach wie möglich zu machen, hat das Amt für Digitalisierung und IT eine Softwarelösung entwickelt.

Ein Mann sitzt auf einer Parkbank und arbeitet am Notebook. - CANVA

Das neue Betreuungsorganisationsgesetz -BtOG - sieht vor, dass Berufsbetreuer*innen sich bei der zuständigen Betreuungsbehörde registrieren lassen. Zusätzlich müssen sie laufend ihre Fachkenntnisse nachweisen. Um diesen Schritt zu vereinfachen, hat das Amt für Digitalisierung und IT eine entsprechende Software entwickelt. Berufsbetreuer*innen können damit alle für die Registrierung erforderlichen Dokumente und die nötigen Nachweise im Internet hochladen.

Auch die Betreuungsbehörde selbst wird mit der neuen Software entlastet. So kann das Sozialamt die Gültigkeit der Zertifizierungen schnell überprüfen, sie direkt im System genehmigen oder mit einer Begründung ablehnen und die Betreuungsperson auffordern, einen anderen Nachweis zu erbringen. Unterlagen müssen nicht mehr per Post versandt werden.

Die neue Software hat einen weiteren Vorteil: Sie informiert registrierte Berufsbetreuer*innen automatisch, sollte eines ihrer Dokumente bald ablaufen. Die Zertifizierungen haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer von sechs Monaten bis hin zu drei Jahren. Teilweise laufen Nachweise auch unmittelbar ab, falls beispielsweise Änderungen im persönlichen Umfeld der zu Betreuenden eintreten. Durch die automatische Benachrichtigung bekommen Berufsbetreuer*innen rechtzeitig die Möglichkeit, aktualisierte Nachweise hochzuladen, ohne Gefahr zu laufen, ihre Registrierung zu verlieren.

Ein Online-Portal bietet außerdem die Möglichkeit, dass sich Betreuer*innen und die Betreuungsbehörde schnell und unkompliziert austauschen können.

Die neue Software ist in enger Zusammenarbeit des Amtes für Digitalisierung und IT und des Sozialamtes entwickelt worden. Sie ist intuitiv bedienbar (unbewusstes Zugreifen auf Vorkenntnisse). Zusätzlich sind alle erforderlichen Schritte für die Nutzer*innen kurz und präzise erklärt. Selbst bei einem Wechsel des Berufssitzes der Betreuer*innen in eine andere Stadt können die Dokumente schnell und problemlos an die neue zuständige Behörde übermittelt werden. Mülheim ist damit Vorreiterin, denn bisher existiert am Markt keine geeignete Software, die in dieser Form die Aufgaben im Rahmen des neuen Betreuungsorganisationsgesetzes erledigt.

Ein Mann berät einen einen anderen Mann, Beratungssituation. - CANVA

Insgesamt ist das Projekt „Betreuungsregistrierung“ – kurz „BeRg“ - ein gelungenes Beispiel dafür, wie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachbehörden und dem Amt für Digitalisierung und IT dazu beitragen kann, die Verwaltung effizienter, kund*innenfreundlicher und digitaler zu gestalten. Aus dem Kreis der externen Nutzer*innen gibt es seit dem Start am 1. Januar 2023 schon jede Menge positive Rückmeldungen: Das Programm macht umständliche, aber nötige Vorgänge deutlich leichter.

Sobald sich die gesetzlichen berufsmäßigen Betreuer*innen registriert haben, wird in den nächsten Wochen ein weiteres Online-Portal an den Start gehen – und zwar für die ehrenamtlichen Betreuer*innen. Auch sie müssen für ihre Tätigkeit Nachweise erbringen, allerdings in geringerem Umfang als Berufsbetreuer*innen.

Erst vor kurzem ist die Zuständigkeit für die Betreuer*innen vom Gesundheitsamt zum Sozialamt der Stadt Mülheim an der Ruhr umgezogen. Die Betreuungsbehörde ist damit ein Fachbereich einer im Dezember 2022 neu gegründeten Abteilung des Sozialamtes, welche auch noch weitere Aufgaben umfasst.

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Stand: 15.04.2024

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