Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden seit dem 1. Januar 2005 nach den Regelungen des Vierten Kapitels des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) gewährt.
Anspruchsberechtigt sind die Personen, die die Altersgrenze (65 +) erreicht haben oder über 18 Jahre und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können.
Eine dauerhaft volle Erwerbsminderung besteht, wenn man wegen einer Krankheit oder einer Behinderung außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, und es nicht wahrscheinlich ist, dass diese Erwerbsminderung behoben werden kann. Die Feststellung der dauerhaften Erwerbsminderung erfolgt ausschließlich durch den gesetzlichen Träger der Rentenversicherung.
Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen zählen kraft Gesetz zu den dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen.
Dagegen ist bei Menschen mit Behinderungen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, von einer Grundsicherungsberechtigung noch nicht auszugehen, solange sie sich noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden (§ 1 Satz 2 Nummer 3 Sozialgesetzbuch - SGB VI) oder solange sie in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich erhalten, da noch nicht abschließend feststeht, ob eine dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegen wird.
Die Grundsicherung richtet sich nach dem Bedarf im Einzelfall, ist antragsabhängig und entspricht ihrer Höhe nach im Wesentlichen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII, unterscheidet sich aber von dieser Hilfe wie folgt:
- Kein Rückgriff auf unterhaltspflichtige Kinder beziehungsweise Eltern wenn diese über weniger als 100.000,- Euro Jahreseinkommen verfügen
- Keine Pflicht zum Kostenersatz durch Erben
Für ausländische Mitbürger und Mitbürgerinnen bestehen besondere Vorschriften. Es wird gebeten, im Einzelfall die zuständigen Sachbearbeitenden zu befragen.
Sie erreichen das Team der Abteilung Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Gebäude Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr.
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr und möglichst nach Vereinbarung
Ansprechpersonen
Teamleiterin: Marion Perkuhn, Telefon 455-5037, Raum 232
Bezirk: | Telefon | Raum | |
Stadtmitte | Nicole Braemer | 455-3521 | 221 |
Altstadt I | Freia ter Smitten | 455-5070 | 220 |
Altstadt II | Angela Keller | 455-5047 | 226 |
Styrum | Nadine Neumann | 455-5004 | 228 |
Heißen | Angelika Morgenstern | 455-5039 | 224 |
Saarn, Holthausen | Claudia Jansen | 455-5094 | 226 |
Speldorf, Broich | Martina Scholl | 455-5066 | 130 |
Grundsicherung für behinderte Menschen in Werkstätten
Buchstabe A - K | Anke Castor | 455-5065 | 423 |
Buchstabe L - Z | Susanne Ruhnke | 455-5082 | 426 |
Grundsicherung für Personen im Betreuten Wohnen
Buchstabe A - L | Claudia Bohnes | 455-5077 | 421 |
Buchstabe M - Z | Birgit Howahl | 455-5061 | 421 |
Kontakt
Stand: 30.10.2018
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