Archiv-Beitrag vom 15.03.2019Taxigutscheine für schwerbehinderte Menschen

Archiv-Beitrag vom 15.03.2019Taxigutscheine für schwerbehinderte Menschen

Rollstuhl, Behionderungen, Versorgungsamt, Handicap, Schwerbehindertenrechts, Schwerbehindertenausweis, barrierefrei - PixabaySeit vielen Jahren ermöglicht die Stadt allen im Stadtgebiet lebenden behinderten Menschen mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) die Teilnahme am Fahrdienst für schwerbehinderte Menschen als freiwillige soziale Leistung, wenn das Einkommen oder Vermögen unter den gültigen Grenzen liegt. Ausgeschlossen sind Halter von Kraftfahrzeugen, die aufgrund der Schwerbehinderung von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind.

Pro Monat gibt es 10 Gutscheine für jeweils fünf Kilometer. Es gilt in diesem Jahr ein Kilometerpreis von 2,40 Euro, bei fünf Gutscheinen wird zusätzlich die Grundgebühr von derzeit 4,00 Euro übernommen. Es ist möglich, zwei Begleitpersonen unentgeltlich mitzunehmen.

Die entsprechenden Anträge können unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises und Nachweis des Familieneinkommens, sowie der Unterkunftskosten bei der Beratungsstelle für schwerbehinderte Menschen, Anja Juland oder Melanie Dransfeld-Steinkamp, Ruhrstraße 1, Zimmer 33, gestellt werden unter Telefon 455-5063 und 455-5064.

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Stand: 02.04.2019

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