Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP)

Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP)

Der Gemeinsame Flächennutzungsplan (GFNP) ist der Nachfolger des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.

Durch den Feststellungsbeschluss des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zum Regionalplan Ruhr vom 10. November 2023 wurde der bauleitplanerische Teil des RFNP gemäß der Überleitungsvorschrift des Landesplanungsgesetzes in einen GFNP der oben genannten beteiligten Städte übergeleitet. Der regionalplanerische Teil des RFNP wird mit Wirksamkeit des Regionalplans Ruhr nach dessen Bekanntmachung außer Kraft treten.

Verkleinerung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Städteregion Ruhr vom 10.11.2023 - Quelle: Städteregion Ruhr

Über den GFNP ist die Mülheimer Stadtentwicklung in einen stadtregionalen Kontext eingebettet. Mit seinen zeichnerischen Darstellungen führt der GFNP zu einem abgestimmten Konzept der Flächennutzung im Kern des Ruhrgebiets. Die beabsichtigte Entwicklung des gesamten Planungsraums ist aus dem Plan ebenso abzulesen wie die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der beteiligten Städte in ihren Grundzügen.

Der GFNP umfasst das gesamte Gebiet der Planungsgemeinschaft und ordnet den voraussehbaren Flächenbedarf für die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten wie zum Beispiel für Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Erholung und Landwirtschaft. Aus dem Gemeinsamen Flächennutzungsplan entsteht jedoch für die Bürger*innen kein unmittelbarer Anspruch auf die dargestellte Nutzung, da es sich um einen vorbereitenden Bauleitplan handelt, aus dem Bebauungspläne für Teilbereiche des Stadtgebiets als verbindliche Bauleitpläne zu entwickeln sind. Die Darstellungen des GFNP sind behördenverbindlich, Festsetzungen in Bebauungsplänen dürfen diesen nicht widersprechen.

Der vorgegebene Maßstab von 1: 50.000 hat allerdings dazu geführt, dass kleinteilige Darstellungen (Flächen kleiner als fünf Hektar) in der Regel in angrenzende, größere (Bau-)Flächendarstellungen einbezogen werden mussten. Dies betrifft vor allem Gemeinbedarfsstandorte wie Kindergärten, Schulen und kirchliche Einrichtungen sowie Grünflächen (zum Beispiel Spiel- und Sportplätze, Park- und Kleingartenanlagen). Die Sicherung dieser Standorte erfolgt über Bebauungspläne oder informelle Planungen.

Inhalte des GFNP sind unter anderem Wohn-, Gewerbe, Misch- und Sonderbauflächen, Verkehrsanlagen, Flächen für die Land- und Forstwirtschaft, Erholungsflächen, Ver- und Entsorgungs- sowie Gemeinbedarfseinrichtungen.

Der GFNP korrespondiert mit den Leitlinien und Zielvorgaben der Mülheimer Stadtentwicklungsplanung. Im Hinblick auf die räumliche Entwicklung sind hier insbesondere hervorzuheben:

  • Konzentration der Siedlungsentwicklung durch Innenentwicklung vor Außenentwicklung
  • Vorhalten eines angemessenen Angebotes an Siedlungsflächen entsprechend dem Leitbild einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung in freiraumschonender und umweltverträglicher Form (Wohnbauflächen und Wirtschaftsflächen)
  • Vermeidung von Nutzungskonflikten zwischen Wohnen und Gewerbe
  • Effektive Nutzung der technischen und sozialen Infrastruktur
  • Sicherung der Mobilität; Erhöhung der Anteile des Umweltverbundes; Verkehrsvermeidung, -verlagerung, -reduzierung
  • Freihaltung der großen Freiraumbereiche von Siedlungstätigkeit, um die Siedlungsbereiche auf Dauer zu gliedern
  • Gliederung der Siedlungsbereiche durch Grünvernetzungen; Schutz und Weiterentwicklung der (zeichnerisch im GFNP nicht dargestellten) kleinräumigen Grünverbindungen; Anbindung der Siedlungsbereiche an den Freiraum
  • Aktive Entwicklung der Wohnungsbestände, gegebenenfalls auch unter Anwendung der Förderinstrumente "Stadtumbau West" und "Soziale Stadt"
  • Sicherung und Pflege bestehender Gewerbe- und Industriestandorte; Einräumung von Spielräumen zur Weiterentwicklung
  • Schutz, Stärkung und Weiterentwicklung vorhandener städtischer Zentren; Sicherung der Nahversorgung
  • Sicherung der landwirtschaftlichen Kernzonen; Erhalt und Weiterentwicklung des Waldes

Ausführliche Informationen zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan und den Download-Link finden Sie auf der Internetseite der Städteregion Ruhr 2030.

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Stand: 17.11.2023

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