Archiv-Beitrag vom 13.08.2021Informationen zur Bundestagswahl am 26. September 2021

Archiv-Beitrag vom 13.08.2021Informationen zur Bundestagswahl am 26. September 2021

Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten, Briefwahlverfahren und Öffnungszeiten des Briefwahlbüros

Das Foto zeigt ein Muster der Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2021. - Online Redaktion - Jasmin Kramer

Bundesweit werden in den Kommunen die Wählerverzeichnisse zur Bundestagswahl am 15. August 2021 aufgestellt. Die Wahlbenachrichtigungen an die Mülheimer Wahlberechtigten werden in der Zeit vom 25. August bis spätestens zum 4. September 2021 postalisch durch die Deutsche Post AG zugestellt.
Personen, die keine Wahlbenachrichtigung bis zum 4. September 2021 erhalten, sollen sich bitte zwecks Überprüfung, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen wurden, an die Telefonnummer 0208 / 455-1696 wenden.

Erstmalig wird zur anstehenden Bundestagswahl die Wahlbenachrichtigung nicht mehr klassisch als „Karte“ verschickt, sondern als DIN A4-Schreiben in einem Briefumschlag mit dem Aufdruck „Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl am 26. September 2021“.
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält einen Antrag auf Er-teilung eines Wahlscheines (Briefwahl) für die Bundestagswahl 2021.
Einen formlosen Antrag auf Übersendung der Briefwahlunterlagen nimmt das „Wahlamt“ (Rats- und Rechtsamt, Zimmer B.111, Turmeingang, 45468 Mülheim an der Ruhr) bereits jetzt per E-Mail wahlbuero@muelheim-ruhr.de entgegen. Die Antragstellung kann nach Aufstellung des Wählerverzeichnisses ab dem 16. August 2021 auch über das Online-Wahlscheinverfahren wahlschein.muelheim-ruhr.de erfolgen.

Eine telefonische Antragstellung ist jedoch ausgeschlossen.

Einen Briefwahlantrag (pdf-Datei) sowie weitere Informationen zur Wahl findet man auf der städtischen Internetseite (www.muelheim-ruhr.de - Suchbegriffe „Briefwahlantrag“ und/oder „Bundestagswahl 2021“) 

Das „Briefwahlbüro“ ist für einen dreiwöchigen Zeitraum ab Montag, dem 6. September 2021 im Historischen Rathaus, Am Rathaus 1, Foyer im Eingangsbereich, zur direkten Stimmabgabe geöffnet. Der Zugang ist barrierefrei. Bitte die gängigen Hygieneregeln beachten!

Das Briefwahlbüro ist durchgehend geöffnet:

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
  • Donnerstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie
  • am Freitag, dem 24.9.2021, nochmals bis 18.00 Uhr.

Sehbehinderte oder blinde Mitbürgerinnen und Mitbürger können kostenlose Wahlhilfen unter der Telefonnummer 02159 / 96 55 0 bei den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW (BSVNRW) anfordern oder sich auch vertrauensvoll an die Mitarbeiter*innen im Briefwahlbüro wenden.

In dem Video wird der Erhalt der Briefwahlunterlagen anhand eines Musterbeispiels vorgestellt. Zudem wird schrittweise gezeigt, was bei der Stimmabgabe und dem Versand zu beachten ist.

Mit dem Aufruf des Videos wird eine Verbindung zu youtube.com aufgebaut.


 

 

Kontakt


Stand: 20.08.2021

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