Jugendliche und Führerschein

Jugendliche und Führerschein

Jugendliche als Verkehrsteilnehmende, ob mit dem Fahrrad, E-Scooter oder zu Fuß, erlauben sich leider immer häufiger einige „Patzer“, die zu unangenehmen Folgen bei der Antragsstellung eines Führerscheines führen können.

Gruppe Jugendlicher mit E-Scootern. Infos zu Jugendliche und Führerschein. - Canva.com

Denn abgesehen von dem Besuch der Fahrschule, dem Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung und dem erforderlichen Mindestalter, müssen alle geistig, körperlich und charakterlich geeignet sein. Das bedeutet:

  • Gesund genug sein und über ein ausreichendes Sehvermögen verfügen,
  • über ausreichende kognitive Fähigkeiten wie Reaktion, Konzentration und ähnliches verfügen,
  • keine Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen haben, die die Fahreignung für Kraftfahrzeuge einschränken.

Was kann denn dazu führen, dass man nicht zur Fahrprüfung zugelassen wird und gegebenenfalls ein medizinisch-psychologisches Gutachten (im Volksmund bekannt als Idiotentest) vorlegen muss?

  • Fahren mit einem Fahrrad, Mofa oder auch E-Scooter unter Alkoholeinfluss oder auch unter Einfluss von Marihuana oder Haschisch.
  • Fahren mit dem Auto oder Motorrad ohne Fahrerlaubnis (auch das Üben auf einem leeren Parkplatz). Dies gilt auch, wenn das Mofa frisiert wird, also es schneller als 25 Kilometer pro Stunde (km/h) fährt.
  • Regelmäßiger oder fast täglicher Cannabiskonsum (Marihuana und Haschisch). Zudem muss die Fahreignung wiederhergestellt werden, gegebenenfalls durch Drogenscreenings über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten und gegebenenfalls durch Absolvierung einer Therapie.
  • Gelegentlicher Cannabiskonsum, sofern nicht sichergestellt ist, dass die konsumierende Person zusätzlich keinen Alkohol trinkt, keine Medikamente einnimmt und den Konsum von Cannabis sicher vom Führen eines Fahrzeuges trennen kann.
  • Einmaliger Konsum von Ecstasy, Amphetamin, Kokain, Heroin, LSD und ähnliches – der sogenannten „harten Drogen“ (egal wo, wann, warum und wieviel). Zudem muss die Fahreignung wiederhergestellt werden, gegebenenfalls durch Drogenscreenings über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten und gegebenenfalls durch Absolvierung einer Therapie.
  • Der Besitz von Drogen. Hier muss erst durch Drogenscreenings oder durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung nachgewiesen werden, dass kein Drogenkonsum besteht.
  • Die Einnahme von Medikamenten ohne Verschreibung (Ritalin zum Wachbleiben oder vor Prüfungen, Morphin/Codein als Drogenersatz und mehr). Denn hier gilt die Einnahme als Missbrauch. Gegebenenfalls ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung notwendig.
  • Das Vorliegen von Straftaten (mit Aggressionspotential, Körperverletzung, Raub, Nötigung, Sexualstraftaten) auch außerhalb des Straßenverkehrs und alle fahrerlaubnisrelevanten Strafverfahren der letzten fünf bis zehn Jahren spielen gegebenenfalls eine Rolle.

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt in allen Fällen erst dann, wenn die Überprüfung der Fahreignung abgeschlossen ist. Dadurch kann es zu erheblichen Zeitverzögerungen kommen. Zudem kann die Übersendung von Strafakten einige Monate dauern. Erst wenn alle Strafakten der Führerscheinstelle vorliegen, kann die Entscheidung getroffen werden, ob jemand zur Prüfung zugelassen wird oder ob eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu absolvieren ist.

Um eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu bestehen, kann es erforderlich sein, vor der Untersuchung Abstinenznachweise über einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten fertigen zu lassen und/oder sich mit einem Verkehrspsychologen*einer Verkehrspsychologin auf die Untersuchung vorzubereiten.

Sofern Zweifel vorliegen, ob eine Fahrerlaubnis erworben werden kann oder man als Fahrerlaubnisbewerber*in überhaupt zur Prüfung zugelassen wird, ist es sinnvoll, Kontakt zur Führerscheinstelle telefonisch oder per E-Mail unter versenden, unter Angabe des Anliegens und einer Telefonnummer, aufzunehmen.

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Stand: 23.05.2023

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