Archiv-Beitrag vom 02.11.2018LVR unterstützte mit mehr als 220.000 Euro die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Mülheim an der Ruhr

Finanzielle Unterstützung für neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze in 122 Fällen

LVR-Inklusionsamt veröffentlicht Jahresbericht 2017/2018 

----Logo des Landschaftsverbands Rheinland----- - LVRDas Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) und die rheinische Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben haben im Jahr 2017 in Mülheim an der Ruhr mit mehr als 220.000 Euro Menschen mit Behinderung und ihre Arbeitgeber unterstützt. Damit hat die finanzielle Förderung in 122 Fällen Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert. Der Arbeitsagenturbezirk Oberhausen erreichte im Erhebungsjahr 2016 eine Beschäftigungsquote von 5,2 Prozent und liegt damit über dem gesetzlich vorgeschriebenen Wert von fünf Prozent. Ende 2017 lebten in Mülheim an der Ruhr 17.208 Menschen mit einer Schwerbehinderung*.

Rheinlandweit hat das LVR-Inklusionsamt die Beschäftigung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen mit mehr als 54,3 Millionen Euro (Vorjahr: 53,6) unterstützt. Davon flossen rund 39,3 Millionen Euro in 9.687 Fällen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen, um neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen sowie Räumlichkeiten und Arbeitsplätze behinderungsrecht zu gestalten. Mit den weiteren Mitteln wurden Integrationsprojekte und regionale Arbeitsmarktprogramme finanziert.
„Die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie die Sicherung und Gestaltung von wettbewerbsfähigen Arbeitsplätzen für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen bleibt das oberste Ziel des LVR-Inklusionsamtes“, erklärt Prof. Dr. Angela Faber, LVR-Dezernentin für Schulen und Integration. „Dazu arbeiten wir mit unseren Fachdiensten und den rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben eng zusammen. Darüber hinaus beschäftigen wir uns intensiv mit der Entwicklung im Bereich der Digitalisierung und den Innovationen in der modernen Arbeitswelt, aus denen sich auch für Menschen mit Behinderungen völlig neue Chancen zur Teilhabe ergeben können.“

Im Laufe des letzten Jahres stand besonders die Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes im Mittelpunkt der Arbeit des LVR-Inklusionsamtes, das Menschen mit Behinderung und hohem Unterstützungsbedarf die berufliche Teilhabe ermöglichen will. Einen besonderen Fokus richtete das LVR-Inklusionsamt dabei auf den neuen gesetzlichen Leistungstatbestand des Budgets für Arbeit, das das Inklusionsamt gemeinsam mit dem LVR-Dezernat Soziales erbringt. So werden neue und bereits bestehende gesetzliche Leistungen zur Unterstützung des Übergangs in Arbeit und Ausbildung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt – für Arbeitgeber und Menschen mit Behinderungen – aus einer Hand zur Verfügung gestellt. Dabei geht der LVR über den gesetzlichen Auftrag hinaus und schließt bestehende Lücken, die über das reformierte SGB IX nicht abgedeckt sind, mit freiwilligen Leistungen. Insbesondere der Übergang von der Schule in den Beruf gewinnt weiter an Bedeutung, um jungen Menschen mit Behinderung eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen.
Um die Leistungen und Angebote für Arbeitgeber, Interessenvertretungen und Menschen mit Schwerbehinderung transparenter und leichter zugänglich zu gestalten, hat das LVR-Inklusionsamt seinen Internetauftritt überarbeitet und einige Broschüren in Leichter Sprache veröffentlicht: www.inklusionsamt.lvr.de

Der aktuelle Jahresbericht 2017/2018 ist als PDF-Datei unter www.publikationen.lvr.de kostenlos erhältlich beziehungsweise kann dort als Broschüre bestellt werden.

Das LVR-Inklusionsamt
Im Rheinland nimmt das LVR-Inklusionsamt die Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) wahr. Es ist für einen Großteil der Aufgaben der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter Männer und Frauen zuständig und führt diese in enger Zusammenarbeit mit den 38 rheinischen Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben durch. Schwerpunkte sind die Beratung von Arbeitgebern und schwerbehinderten Menschen bei der richtigen Arbeitsplatzauswahl sowie die behindertengerechte Gestaltung von bestehenden Arbeitsplätzen sowie deren finanzielle Förderung. Darüber werden auch regionale Arbeitsmarktprogramme initiiert. Alle Leistungen werden ausschließlich aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Das LVR-Inklusionsamt erhebt diese von Arbeitgebern, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht oder nicht vollständig nachkommen. Zum 31. Dezember 2017 lebten im Rheinland 955.093 Personen mit einer Schwerbehinderung – 29.527 mehr als bei der letzten Erhebung im Jahr 2015*. Fast 90 Prozent sind älter als 45 Jahre

(* Quelle: IT.NRW)


Stand: 02.11.2018

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