Wohngeld: Mietzuschuss und Lastenzuschuss
Bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen kann für Mieterinnen und Mieter von Wohnraum ein Zuschuss zur Miete und für Eigentümer und Eigentümerinnen einer selbstgenutzten Eigentumswohnung oder eines selbstgenutzten Eigenheimes ein Zuschuss zur Belastung geleistet werden.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Mietzuschuss besteht, richtet sich nach der
- Zahl der zum Haushalt gehörenden Haushaltsmitglieder
- Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete
- Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsmitglieder
Sie erreichen das Team Wohngeld im Gebäude Ruhrstraße 1 in 45468 Mülheim an der Ruhr.
Öffnungszeiten der Wohngeldstelle
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag ist die Wohngeldstelle zwischen 8.00 und 12.30 Uhr sowie nach Terminvereinbarung geöffnet. Ab dem 1. August 2019 hat die Wohngeldstelle eine Zentrale Antrags- und Unterlagenannahme im Zimmer 131.
Ansprechpersonen
Ansprechperson | Telefon | Raum | ||
Teamleitung | Frau Gutsch | 455-6433 | 135 | |
A - F, V, Z | Herr Krayfeld | 455-6430 | 133 | versenden |
G - L, U | Frau Koersten | 455-6435 | 134 | versenden |
O, R, S | Frau De Ceglia | 455-6438 | 136 | versenden |
M - N, P - Q, W - T | Frau Ziem | 455-6409 | 136 | versenden |
Selbstständige A - L | Herr Lademacher | 455-6407 | 129 | versenden |
Selbstständige M - Z | Frau Grajfonar | 455-6432 | 133 | versenden |
Bei Rückfragen senden Sie gerne Ihre Anfrage per E-Mail an wohngeld@muelheim-ruhr.de.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldrechner.nrw.de (rechte Spalte) ausrechnen lassen.
Darüber hinaus stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Vordrucke unter mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld zur Verfügung.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Wohngeld:
http://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld.
Die erforderlichen Vordrucke zur Beantragung von Wohngeld können Sie dort abrufen oder bei den Sachbearbeitenden anfordern beziehungsweise abholen.
Hinweis:
Die Stadt Mülheim ist der Mietstufe vier zugeordnet.
Bildungspaket
Durch die Änderung des Bundeskindergeldgesetzes wurden Leistungen zur Bildung und Teilhabe (unter anderem Lernförderung, Zuschuss zum Mittagessen, Kostenerstattung für Klassenfahrten, Schulbedarfspaket) eingeführt.
Kinder aus Haushalten, die Wohngeld erhalten, gehören zum berechtigten Personenkreis. Sie haben daher die Möglichkeit, diese Leistungen zu beantragen.
Weitere Informationen sowie alle Antragsvordrucke und Formulare finden Sie im Beitrag zum Bildungspaket.

Unterlagen
Zur Beantragung von Mietzuschuss werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausgefüllter Wohngeldantrag
- Vom Vermieter oder von Vermieterin ausgefüllte Mietbescheinigung
- Vorlage des Mietvertrags
- Einkommensnachweise sämtlicher Haushaltsmitglieder
Zur Beantragung von Lastenzuschuss werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausgefüllter Antrag auf Lastenzuschuss
- Nachweise über die Höhe der finanziellen Belastung für den Wohnraum
- Einkommensnachweise sämtlicher Haushaltsmitglieder
Hinweis:
Sollten Ihnen bei Antragstellung noch nicht alle benötigten Unterlagen (z. B. Miet- oder Verdienstbescheinigung) vorliegen, können diese entsprechend nachgereicht werden.

Kontakt
Stand: 07.09.2020
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