Rat der Stadt beschließt Lachgas-Verordnung
Foto: Helena Grebe, Stadt Mülheim an der Ruhr
Distickstoffmonoxid („Lachgas“) wird in den vergangenen Jahren zunehmend von Jugendlichen und jungen Erwachsenen konsumiert. Zunächst war es vor allem in Clubs und auf Musikfestivals verbreitet, mittlerweile konsumieren es viele auch in kleinen Gruppen oder allein zu Hause.
Wichtig zu wissen: Der Konsum birgt ernstzunehmende Gesundheitsrisiken! Alarmierend ist hier der registrierte Anstieg gemeldeter Nervenschäden.
Um hier Minderjährige zu schützen, hätte sich die Stadt Mülheim an der Ruhr eine landes- und bundeseinheitliche Lösung gewünscht. Mit der in der heutigen (15. Mai 2025) Ratssitzung beschlossenen „Lachgasverordnung“ wird ein Verkaufs-, Ab- und Weitergabeverbot von Lachgas an minderjährige Personen geregelt, um Minderjährige zu schützen und die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren.
Die Verordnung ist ab 31. Mai 2025 gültig.
Details der Verordnung können hier im Bürgerinformationssystem nachgelesen werden. Die ausführliche Verordnung kann hier nachgelesen werden.
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Stand: 16.05.2025
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