Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr beschließt Vorkaufsrechtsatzung für den Bereich MH-West

Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr beschließt Vorkaufsrechtsatzung für den Bereich MH-West

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sondersitzung am 31. März 2025 eine Vorkaufsrechtsatzung für einen circa 30 Hektar großen Teilbereich des Projektgebietes Mülheim-West beschlossen. Mit der Vorkaufsrechtsatzung besteht für die Stadt die Möglichkeit, das Vorkaufsrecht auszuüben, um eine zielgerichtete Entwicklung sicherstellen zu können, sofern Grundstücke im Geltungsbereich der Satzung an Dritte veräußert werden sollen. Gleichzeitig wurde ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet, um die weitere städtebauliche Entwicklung für diesen Bereich planungsrechtlich absichern zu können.

Teilbereich des Projektgebietes Mülheim-West aus der Vogelperspektive - Stadt Mülheim an der Ruhr

Foto: Stadt Mülheim an der Ruhr

Städtisches Ziel ist es, den Standort Mülheim-West zu revitalisieren und zukünftig schwerpunktmäßig weiterhin industriell und gewerblich zu nutzen sowie das Wohnen am Standort auszuschließen. Zudem sollen auch Flächen für Freizeit und Erholung zur Verfügung entstehen - soweit sich hierdurch keine betrieblichen Einschränkungen ergeben. Ebenso sollen Flächen für einen Entwässerungskanal gesichert werden, um die Entwässerungssituation am Standort neu zu ordnen. Darüber hinaus wird die Zielsetzung verfolgt, eine Radwegeverbindung von der Innenstadt in den Stadtteil Styrum herzustellen, für die ebenfalls Grundstücksteile der voraussichtlich zum Verkauf stehenden Flächen benötigt werden. 

Der Erlass der Vorkaufsrechtssatzung war erforderlich, um die Handlungsfähigkeit der Stadt mit Blick auf die Umsetzbarkeit zu erhöhen. Unabhängig davon werden kooperative Ansätze zur Erreichung der städtebaulichen Ziele weiterverfolgt. 

Hier geht es zur ausführlichen Beschlussvorlage zum Thema "Satzung der Stadt Mülheim an der Ruhr über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich Mülheim-West" im Bürgerinformationssystem.

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Stand: 01.04.2025

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