Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung

Frauen, Männer, Jugendliche und Paare erhalten eine umfangreiche Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Schwangerschaft und Familie.
Wir unterstützen auf Wunsch die Familien bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Die Beratung ist frei von politischen, weltanschaulichen und religiösen Wertvorstellungen. Sie ist kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht. Auch Jugendliche können sich in besonderen Situationen ohne Beteiligung ihrer Eltern beraten lassen.

Schwangere Frau. Online-Beratung für schwangere Frauen in Not - Pixabay

Konfliktberatung

  • Wir begleiten in Konfliktsituationen zu einer individuell richtigen Entscheidung und vergeben auf Wunsch die für einen Abbruch notwendige Beratungsbescheinigung gemäß § 218 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG).
  • Es können so viele Gespräche wie nötig vereinbart werden und die Beratung kann anonym erfolgen.
  • Auch nach einem Abbruch sind wir als Ansprechpersonen da.

Schwangerschaftsberatung

  • Die Beratungsstelle berät und unterstützt zur jeweils aktuellen persönlichen Situation der Schwangeren.
  • Wir bieten Informationen über soziale und gesetzliche Leistungen (zum Beispiel Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, Kindergeld).
  • Wir unterstützen bei Anträgen und Formularen.
  • Bundesstiftungsmittel "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" können unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden.
  • Wir geben Auskunft bei Fragen zu vorgeburtlichen Untersuchungen.
  • Darüber hinaus geben wir Informationen zu Verhütungsfragen oder wenn eine vertrauliche Geburt in Erwägung gezogen wird.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin oder per Mail

Cornelia Gier
Telefon: 0208 / 455 51 61
Mobil: 0160 / 90 63 51 39
E-Mail: schwangerenberatung@muelheim-ruhr.de

Kontakt

Kontext


Stand: 10.06.2024

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