Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung
Corona-Krise: Die Schwangerschaftsberatung des Sozialamtes ist weiterhin telefonisch und per E-Mail bei Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt für Sie da.
Sie können sich in Konfliktsituationen beraten lassen und erhalten auf Wunsch eine Beratungsbescheinigung gemäß §218 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG).
Die Beratungsstelle bietet Informationen über soziale und gesetzliche Leistungen (Elterngeld, Kindergeld) und unterstützt auf Wunsch die Familien bis zum 3. Lebensjahr.
Auch Bundesstiftungsmittel "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" können weiterhin beantragt werden.
Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Die Beratung bei Schwangerschaftskonflikten und allgemeinen Fragen im Rahmen einer Schwangerschaft wird vom Sozialamt angeboten.
Bei Schwangerschaftskonflikten werden Sie zu Ihrer individuell richtigen Entscheidung begleitet. Sollten Sie sich gegen die Schwangerschaft entscheiden, erhalten Sie nach eingehender Beratung die für einen Abbruch notwendige Bescheinigung.
Die Schwangerenberatung umfasst unter anderem
- Informationen über staatliche Sozialleistungen,
- familienrechtliche und arbeitsrechtliche Aspekte und auch
- die Unterstützung bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
Unter bestimmten Voraussetzungen können finanzielle Hilfen vermittelt werden.
Wenden Sie sich an die Ansprechpersonen in den unten genannten Kontaktdaten, sie helfen Ihnen gern weiter.
Nähere Informationen zur Schwangerenberatung finden Sie in der unten beigefügten Pdf-Datei.
Darüber hinaus finden Sie eine Übersicht aller Leistungen des "Kommunalen Sozialen Dienstes" (KSD), er ist Anlauf- und Informationsstelle und bietet Hilfen in vielfältigen Notlagen.
Kontakt
Kontext
- Schwangeren-Konfliktberatung Jugend (Dateigröße: 3786 KB/-typ: pdf)
- Schwangerenberatung / Folder (Dateigröße: 2654 KB/-typ: pdf)
Stand: 15.04.2020
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