Archiv-Beitrag vom 02.09.2020Städtischer Krisenstab erprobt neue Regelungen bei Coronafällen in Kitas und an weiterführenden Schulen

Archiv-Beitrag vom 02.09.2020Städtischer Krisenstab erprobt neue Regelungen bei Coronafällen in Kitas und an weiterführenden Schulen

Die vergangenen zwei Wochen seit Schulbeginn haben erneut bei Eltern und Lehrpersonal zu vielen Fragen geführt

Vor allem wurde im Falle einzelner positiv getesteter Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen nicht verstanden, warum nach Feststellung einer solchen Infektion niemand aus der betroffenen Klasse in Quarantäne geschickt wurde.

„Die Begründung war ganz einfach, wenn auch nicht für alle akzeptabel“, so Stadtdirektor und Krisenstabsleiter Dr. Frank Steinfort: Da die Maskenpflicht galt, waren die anderen Kinder in der Klasse keine sogenannten Kontaktpersonen ersten Grades, die in Quarantäne gemusst hätten. Also konnten sie weiter zur Schule gehen.

Kind, Maske, Schüler, Schülerin, Quarantäne, Maskenpflicht. - canva.com

Diese Ausgangslage hat sich nach Auffassung des Mülheimer Krisenstabs nun in einem wichtigen Punkt geändert. Nach Mitteilung des Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31. August 2020 endet die Pflicht zum Tragen von Masken im Schulunterricht am Sitzplatz am 31. August 2020. Auch wenn weiterhin eine Maskenpflicht in Schulgebäuden und auf den Schulgeländen außerhalb des Unterrichts besteht, sieht der Krisenstab in der Beendigung der Pflicht zum Tragen einer Maske am Sitzplatz eine Risikoerhöhung für Infektionen.

Deshalb werden ab 1. September (Tag des Wegfalls der Maskenpflicht am Sitzplatz) bei positiv getesteten Mitschülern und Mitschülerinnen alle Kinder und Jugendlichen als Kontaktpersonen ersten Grades eingestuft und müssen in Quarantäne. Dies gilt für Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Schulen, für Klassenverbände wie für Oberstufen und ist auch unabhängig davon, ob Schulen im Rahmen einer Selbstverpflichtung weiterhin eine Maskenpflicht im Unterricht vorsehen.

„Etwas anderes können wir den Eltern auch nicht mehr vermitteln“, so Steinfort. Die Quarantäne dauert in Anlehnung an die geplante Regelung für Reiserückkehrende aus Risikogebieten grundsätzlich 14 Tage, kann aber durch einen negativen Test verkürzt werden, der frühestens fünf Tage nach Bekanntwerden einer Infektion eines Mitschülers oder einer Mitschülerin erfolgen darf. Den Test wird die Stadt allen Betroffenen kostenfrei und ohne hausärztliche Überweisung im städtischen Diagnosezentrum anbieten. Die Stadt geht davon aus, dass diese Kosten über den so genannten Gesundheitsfonds mit dem Bund abgerechnet werden können.

„Damit nehmen wir auf die Ängste der Eltern Rücksicht“, so der Krisenstabsleiter. Zudem hofft der Krisenstab, dass sich die positive Einschätzung des Bildungsministeriums vom 31. August bewahrheitet, dass es nun möglich ist „aufgrund des gegenwärtigen Infektionsgeschehens in Nordrhein-Westfalen, aber auch aufgrund des wachsenden zeitlichen Abstands zur Ferienrückreisezeit auf diese Maßnahme (gemeint ist die Maskenpflicht am Sitzplatz) zu verzichten.“

Mit den neuen Regelungen hat der Mülheimer Krisenstab ein einheitliches Vorgehen für Kitas und Schulen, für Klassenverbände wie für Oberstufen festgelegt. Diese Vorgehensweise soll zunächst bis zu den Herbstferien praktiziert werden. „Dann werden wir Bilanz ziehen, ob wir auf dem richtigen Weg waren“, so Pressesprecher Volker Wiebels.

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Stand: 07.09.2020

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