Tierschutz allgemein

Tierschutz allgemein

Das Leben und Wohlbefinden von Tieren sichern

Unter dem Begriff Tierschutz versteht man sämtliche gesetzgeberischen und praktischen Bestrebungen und Maßnahmen zur Sicherung des Lebens und Wohlbefindens von Tieren. In erster Linie wird damit der Schutz des Einzeltieres vor nachhaltigen Einwirkungen durch den Menschen angestrebt.

Hand und Pfote - High Five - zum Wohle der Tiere. Informationen zum Tierschutz. - Pixabay

Der sogenannte unmittelbare Tierschutz zielt dabei darauf ab, Tiere direkt gegen Eingriffe, die dem Tier Schmerzen, Leiden, Schäden, Ängste oder sie in ihrer kreatürlichen Würde verletzten, zu schützen.

Alle Tiere erleben Schmerzen und damit Leiden. Insbesondere bei Wirbeltieren und zwar sowohl bei warmblütigen Säugetieren und Vögeln als auch bei kaltblütigen Fischen ist die Fähigkeit zur Empfindung von akuten und chronischen Schmerzen inzwischen unbestritten.

Aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden es zu schützen gilt, ergibt sich, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.

Viele Organisationen und Menschen haben es sich seit dem 19. Jahrhundert zur Aufgabe gemacht, Tiere zu schützen. Inzwischen hat sich der Tierschutz in vielen Bereichen etabliert.

Es wurden etliche gesetzliche Vorschriften auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene beschlossen, die den Tierschutz in allen Bereichen garantieren sollen. Wegen des großen Umfanges an tierschutzrechtlichen Bestimmungen ist es nicht möglich, diese Bestimmungen abschließend aufzuführen.

Das Tier als Mitgeschöpf des Menschen schützen

Das Tierschutzgesetz ist die wohl wichtigste Vorschrift im Bereich des Tierschutzes in Deutschland. Es versucht alle Möglichkeiten zu erfassen, die das Tier als Mitgeschöpf des Menschen schützen.

Ein Großteil der möglichen Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 25.000,- Euro geahndet werden können. Besonders grausame Verstöße sind als Straftaten zu bewerten, die mit Gefängnis bedroht sind.

Die zuständige Behörde, die für die Einhaltung tierschutz-rechtlicher Bestimmungen zuständig ist, ist mit weitreichenden Rechten und Pflichten ausgestattet, die es ihr ermöglichen, den Schutz der Tiere zu gewährleisten oder wiederherzustellen.

Der Tierschutz ist in Deutschland hoch angesiedelt. Der Gesetzgeber hat den Tierschutz im Jahr 2002 sogar als Staatsziel in das Grundgesetz (Artikel 20 a) aufgenommen. Hierdurch schützt der Staat auch in Verantwortung für künftige Generationen die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung.

Pflichten für Tierhaltende und Tierhütende

In erster Linie sind Tierhaltende verpflichtet, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen.

Dieser Grundsatz gilt allerdings gleichermaßen für die Tierhütenden, die ein Tier nur vorübergehend zu betreuen haben. Hierbei ist es belanglos, ob es sich um ein
Haus- oder Nutztier handelt.

Schlafender Fuchs im Wald. Tierschutz der Wildtiere: Aufgabe derJäger,Försteroder Jagdausübungsberechtigtenist nicht nur die Bejagung, sondern vor allem die Hege und Pflege des Wildes. - Pixabay

Für den Bereich der Wildtiere sind im Tierschutz in der Regel die zuständige Jäger, Jägerinnen oder Jagdausübungsberechtigte zuständig. Aufgabe der Jäger, Jägerinnen, Försterinnen, Förster oder Jagdausübungsberechtigten ist nicht nur die Bejagung, sondern vor allem die Hege und Pflege des Wildes.

Um die Einhaltung der umfangreichen tierschutzrechtlichen Vorgaben sicherzustellen ist im Veterinäramt der Stadt Mülheim an der Ruhr das Sachgebiet Tierschutz angesiedelt. Hier können alle Bürgerinnen und Bürger den begründeten Verdacht eines Verstoßes gegen tierschutzrechtliche Vorschriften zur Anzeige bringen. Jede eingegangene Tierschutzbeschwerde wird ernst genommen und der Sachverhalt wird geprüft.
Diese Prüfungen werden sach- und fachgerecht von der als Sachverständige hinzugezogenen Amtstierärztin durchgeführt. Aufgrund der getroffenen Feststellungen und der gutachterlichen Stellungnahme der Amtstierärztin werden die Anzeigen entsprechend weiterverfolgt.

Datenschutzhinweise des Veterinäramtes

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU).

Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte.

Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den jeweils von Ihnen beantragten Leistungen beziehungsweise nach der Art der öffentlichen Aufgabe.

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen EU-Datenschutzbestimmungen (EU-DSGVO).

Auf Anforderung übersenden wir Ihnen diese auch postalisch.

Kontakt


Stand: 23.08.2022

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