Anmeldung und Überwachung nichtärztlicher Gesundheitsfachberufe

Anmeldung und Überwachung nichtärztlicher Gesundheitsfachberufe

Krankenpflegerin in grünem Kittel, im Vordergrund eine Patientin mit Krücken, die den Daumen hoch hält. Überwachung nichtärztlicher Gesundheitsfachberufe. - Canva

Sie haben einen Berufsabschluss in einem der nachfolgend aufgeführten Gesundheits-fachberufe wie zum Beispiel

  • Altenpfleger*in
  • Altenpflegehelfer*in
  • Diätassistent*in
  • Ergotherapeut*in
  • Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger*in
  • Gesundheits- und Krankenpflegeassistent*in
  • Fachgesundheits- und Krankenpfleger*in für Intensivpflege und Anästhesie/Psychiatrie/Operationsdienst
  • Hebamme oder Entbindungspfleger
  • Heilpraktiker*in
  • Heilpraktiker*in (Physiotherapie/Podologie/Ergotherapie)
  • Heilpraktiker*in (Psychotherapie)
  • Logopäde*Logopädin
  • Masseur*Masseurin und medizinische*r Bademeister*in
  • Medizinisch-technische*r Laborassistent*in
  • Medizinisch-technische*r oder technische*r Radiologieassistent*in
  • Medizinisch-technische*r oder technische*r Assistent*in Funktionsdiagnostik
  • Orthoptist*in
  • Pflegefachfrau/Pflegefachmann
  • Physiotherapeut*in
  • Podologe*Podologin
  • Rettungsassistent*in beziehungsweise Notfallsanitäter*in

und möchten Ihren Beruf in Mülheim an der Ruhr selbstständig ausüben und/oder als Arbeitgeber*in Angehörige dieser Berufe beschäftigen?

In diesem Fall sind Sie gemäß § 1 a des Gesundheitsfachberufegesetzes (GBerG) vom 18. Dezember 2014 (GV. NRW. S. 930) in der zurzeit geltenden Fassung verpflichtet, dies vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Anmeldung der Tätigkeit

Senden Sie bitte Ihre Anmeldung schriftlich oder in elektronischer Form an das Amt für Gesundheit und Hygiene und teilen die folgenden Angaben mit:

  • (voraussichtlicher) Beginn der Berufsausübung / Eröffnung der Praxis/Pflegedienst
  • Beschäftigungsart
  • Anschrift oder die Anschriften, unter der oder denen die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird
  • Fax-, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls Homepage
  • Geburtsdatum

Der Anmeldung ist eine Kopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung (Berufsurkunde) sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beizufügen!

Falls Sie Personen beschäftigen, die einen Gesundheitsfachberuf ausüben, melden Sie diese in gleicher Weise an. 
Ambulante Pflegedienste geben darüber hinaus die Pflegedienstleitung sowie die stellvertretende Pflegedienstleitung an.           

Auf Wunsch kann Ihnen eine Bescheinigung über Ihre Anmeldung ausgestellt werden. Die Bescheinigung ist nach Tarifstelle 10.3.8 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 25,- Euro.

Sofern Sie Ihren Betriebsstandort verlegen, sind alle damit verbundenen Änderungen (neue Anschrift, Telefonnummer und ähnliches) zeitnah mitzuteilen.

Beendigung der Tätigkeit

Die Schließung / Übergabe Ihrer Betriebstätte, die Beendigung Ihrer Tätigkeit beziehungsweise die Beendigung der Tätigkeit von beschäftigten Mitarbeiter*innen sind unter Angabe des jeweiligen Datums ebenfalls zeitnah mitzuteilen.

Kontakt


Stand: 05.05.2023

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel