Archiv-Beitrag vom 13.06.2018VHS: Worum es wirklich geht - Stadt stellt Fakten klar!

Was bislang geschah:

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Seit 2012 investiert die Stadt Mülheim an der Ruhr umfangreich in den Brandschutz der städtischen Gebäude und dabei insbesondere in Mülheimer Schulen und Kindergärten.
Dies führte zu Investitionen im Umfang von circa 106 Millionen Euro, die auch die rein brandschutzrelevanten Maßnahmen in Höhe von mehr als 34 Millionen Euro umfassen.

Im Rahmen der Bestandsaufnahme, bei welchen Schulen und Bildungseinrichtungen wann und in welchem Umfang Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes umzusetzen sind, hat die dafür eingerichtete Steuerungsgruppe eine Festlegung der Reihenfolge der abzuarbeitenden Maßnahmen des Brandschutzes getroffen, die nach fachlicher Einschätzung priorisiert wurden. Zu diesen Objekten gehörte, da alle städtischen Gebäude auf den Prüfstand gestellt wurden, selbstverständlich auch die Volkshochschule der Stadt Mülheim an der Ruhr. Die Grund- und weiterführenden Schulen hatten aufgrund des auch durch die Altersstruktur bauaufsichtsrechtlich besonders zu berücksichtigenden Personenkreises grundsätzlich bei der Gefahreneinschätzung und der Abarbeitung dieser Maßnahmen Priorität.

In den ersten Jahren wurden zunächst an den Mülheimer Grundschulen alleine für den Brandschutz Maßnahmen im Umfang von 12,3 Millionen Euro plus weitere Maßnahmen durchgeführt, anschließend wurden im Rahmen der vorhandenen Personal- und Finanzkapazitäten die weiteren Schulgebäude nach Dringlichkeit angegangen. In Mülheim an der Ruhr wurde somit vermieden Schulen zu schließen, wie in anderen Städten.

Zur VHS:

Im Jahre 2012 wurde für die VHS ein Brandschutzgutachten erstellt. Im Haushalt waren für die Jahre 2013 bis 2015 rund 2,4 Millionen Euro zusätzlich veranschlagt. Der Bedarf weiterer Finanzmittel für den Brandschutz wäre ohne Ausweitung des Haushaltes im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit und durch die zeitliche Streckung anderer investiver Maßnahmen darstellbar gewesen.

Von bauaufsichtsrechtlicher Seite sind Mängel und Gefahrenzustände festgestellt worden. Der Bericht des Sachverständigenbüros Kersting und Gallhoff vom 17. Mai 2012 sowie das Brandschutzkonzept vom 3. Juni 2013 des Sachverständigen Frank Borgott waren Grundlage für Sofortmaßnahmen und eine Kostenberechnung.

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hatte dann am 3. Juli 2014 beschlossen, sich unter anderem mit dem Standort der Volkshochschule an der Bergstraße um die Ansiedlung der Sparkassenakademie zu bewerben; in diesem Zusammenhang wurde am 9. Oktober 2014 auch ein Abrissantrag für die Volkshochschule gestellt.
Des Weiteren erfolgte in 2015/2016 eine Diskussion über die Frage, ob die Volkshochschule als Ankermieter in das Stadtquartier Schloßstraße (SQS) einziehen sollte. Hintergrund war das Bemühen der Stadt, den jahrelangen Leerstand im ehemaligen zentralen Kaufhofgebäude mit einer langfristigen Ansiedlung der Volkshochschule an diesem Standort entgegenzuwirken.
Im weiteren Verlauf erfolgte dann im Juli 2016 die Anerkennung als Baudenkmal.

Im Rahmen der anschließenden bauaufsichtsrechtlichen Überprüfung am 12. Juli 2016 wurden zahlreiche Brandschutzmängel festgestellt, die im Brandschaubericht vom 26. August 2016 dokumentiert wurden und in einer systematischen Abarbeitung dieser Mängel nach exakt dem gleichen Muster wie bei den Schulen mündeten. Auf Basis des Brandschauberichtes erfolgte in der Finanzausschusssitzung am 13. Februar 2017 der Beschluss über die brandschutztechnischen Sofortmaßnahmen an der VHS, die in der Folge zielgerichtet umgesetzt wurden (unter anderem Flucht- und Rettungswege, notwendige bauliche Veränderungen, Gerüsttreppenturm als zweiter baulicher Rettungsweg, Installation einer flächendeckenden Brandmeldeanlage, Erstellung eines neuen Brandschutzkonzeptes).
Im Zusammenhang mit der Überprüfung durch die Bauaufsicht wurde auch die Vorlage von Prüfberichten der Sicherheitstechnik gefordert. Bei der Überprüfung der raumlufttechnischen Anlagen vom 10. November 2016 wurden zahlreiche wesentliche Mängel durch den TÜV Rheinland festgestellt. Es wurde eine Frist zur Beseitigung gesetzt, damit eine Nachprüfung stattfinden kann.
Im Zuge der Mängelbeseitigung an den Lüftungs-Anlagen wurden die Unterdecken ausgebaut. Dabei wurde das jetzt bekannt gewordene Ausmaß der fehlenden Abschottungen und der massiven Führung von Brandlasten in Form von Installationen in Rettungswegen ersichtlich.

Am 18. September 2017 ist daraufhin die Bauaufsicht in Verbindung mit der Berufsfeuerwehr durch den städtischen ImmobilienService hinzugezogen worden. Im Ergebnis konnte eine Weiterführung der Nutzung durch die Bauaufsicht auch aus der Sicht der Feuerwehr nicht weiter verantwortet werden. Es ist daraufhin die Nutzung unmittelbar vor Ort untersagt worden.

Aktuelle Situation:

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2017 die Verwaltung beauftragt, unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten den langfristigen Betrieb einer Volkshochschule mit einem von der Leitung der Volkshochschule und dem Bildungsdezernenten anerkannten Raumkonzept von rund 3000 Quadratmeter, das sich an den funktionalen Erfordernissen einer modernen Volkshochschule orientiert,

  • am bisherigen Standort (rund 6000 Quadratmeter),
  • als Neubau (rund 3000 Quadratmeter) auf einem stadteigenen Grundstück,
  • als Neubau (rund 3000 Quadratmeter) auf einem fremden Grundstück und
  • als Mietvariante (rund 3000 Quadratmeter)

zu prüfen.

Am 22. Februar 2018 hat der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr beschlossen, Räumlichkeiten an zwei Standorten interimsweise anzumieten, um den Weiterbetrieb der Volkshochschule im Rahmen des gesetzlichen Bildungsauftrages zu sichern.
Gleichzeitig wurde der Stadtkämmerer ermächtigt, Verlängerungsoptionen mit zu verhandeln, die bei einer Bauverzögerung greifen können, dies vor dem Hintergrund, dass die Verhandlungsposition vor einem jetzigen Vertragsabschluss aktuell deutlich besser einzuschätzen ist, als nach vier beziehungsweise fünf Jahren. Im Ergebnis liegt nunmehr ein Vertrag vor, der eine zehnjährige Laufzeit und einen Ausstieg jeweils jährlich ab dem fünften Jahr vorsieht.

Bürgerbegehren zur Volkshochschule angestrebt - Initiative „Erhaltet die VHS“ sammelt Unterschriften

Die Initiative „Erhaltet die VHS“ hat angekündigt gegen die Schließung der VHS am Standort Bergstraße 1-3 ein Bürgerbegehren anzustreben und entsprechende Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Hintergrund ist, dass die Bauaufsicht und die Feuerwehr im Herbst 2017 die sofortige Schließung des VHS-Gebäudes aus Brandschutzgründen veranlasst hatte. Seitdem sind die VHS-Kurse dezentral an verschiedensten Standorten untergebracht, teilweise können einige Kurse bis heute aber nicht stattfinden.
Der Rat der Stadt Mülheim hat am 7. Dezember 2017 beschlossen, dass es zukünftig – zeitnah – einen zentralen Standort für die Volkshochschule geben soll. Aus diesem Grunde hat die Stadtverwaltung den Auftrag erhalten, für den langfristigen Volkshochschulbetrieb mögliche Varianten zu prüfen, um inhaltlich und finanziell die beste Lösung zu finden.

Zum Bürgerbegehren stellt die Initiative „Erhaltet die VHS“ folgende Frage: Sollen VHS-Grundstück und -Gebäude in der MüGa im Eigentum und Besitz der Stadt Mülheim bleiben und der VHS-Betrieb dort wieder aufgenommen werden“?

Im Rahmen eines Beratungsgespräches hat Rechtsdezernent Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort am 24. April 2018 Mitgliedern der Initiative unter anderem mitgeteilt, dass die Stadtverwaltung juristisch die Auffassung vertritt, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. Die Begründung: Das Begehren richtet sich zwar nicht ausdrücklich unmittelbar gegen den Ratsbeschluss vom 7. Dezember 2017, faktisch aber doch! Denn wenn das Bürgerbegehren „positiv“ verlaufen würde, wäre die Prüfung der oben beschriebenen Varianten hinfällig, ohne Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Lösung.
Bei einem Bürgerbegehren, das sich gegen einen Ratsbeschluss richtet, muss es innerhalb von drei Monaten nach dem Beschluss eingereicht werden. Diese Frist wurde bei dem Bürgerbegehren „Erhaltet die VHS“ nicht eingehalten.

Hier finden Sie allgemeine Informationen zum "Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid".

Weitere Informationen finden Sie in den Beiträgen:

"Rat beschließt Interimsstandort für die VHS" und

"VHS-Programm für das 2. Halbjahr 2018 - Kurse an neuen Standorten"

 

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Welche Auswirkungen hätte ein Erfolg der Initiative auf andere Investitionen?

In den nächsten rund 10 Jahren sind - ganz überwiegend für den Schulbau - weitere Investitionen in Höhe von bis zu 200 Millionen Euro vorgesehen. Hierfür gibt es eine klare Reihenfolge, die sich an den gesetzlichen und fachlichen Notwendigkeiten sowie dem finanziell Machbaren orientiert. Diese Prioritätenliste ist vom Rat der Stadt festgelegt worden und findet bereits seit Jahren Anwendung.

Die Sanierung der VHS ist auf 30 Jahre gerechnet rund 18 Millionen Euro teurer als die Anmietungsvariante. Die Investitionskosten i. H. v. 22,5 Millionen Euro gehen darüber hinaus auch  zu Lasten von Schulen, Sportstätten und Schwimmbädern, deren Maßnahmen dann über Jahre geschoben werden müssen.

Mit welchem Kosten ist zu rechnen, wenn die VHS vollständig saniert würde?

Eine konkrete Kostenschätzung eines externes Planungsbüros, was gemäß Ratsbeschluss vom 7. Dezember 2017 damit beauftragt worden ist, unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten den langfristigen Betrieb einer Volkshochschule mit einem von der Leitung der Volkshochschule und dem Bildungsdezernenten anerkannten Raumkonzept von rund 3000 Quadratmeter (m²), das sich an den funktionalen Erfordernissen einer modernen Volkshochschule orientiert, zu prüfen, liegt nun vor. Danach sind die auf 30 Jahre gerechneten Kosten für die einzelnen Varianten wie folgt:

Kostenschätzung VHS Mülheim über dreißig Jahre. - Dezernat II

Wieso ist das Gutachten zur Sanierung beziehungsweise den Neubau so teuer?

Das Gutachten kostet circa 200.000 Euro und nicht wie von der Initiative immer wieder behauptet 1,8 Millionen Euro. Das Gutachten umfasst alle Standortvarianten und auch vergleichende Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen.

Warum wurde die VHS nicht bereits saniert?

Wie oben bereits erwähnt investiert die Stadt Mülheim an der Ruhr seit 2012 umfangreich in den Brandschutz der städtischen Gebäude und dabei insbesondere in Mülheimer Schulen und Kindergärten.
Dies führte zu Investitionen im Umfang von circa 106 Millionen Euro, die auch die rein brandschutzrelevanten Maßnahmen in Höhe von mehr als 34 Millionen Euro umfassen.

Im Rahmen der Bestandsaufnahme, bei welchen Schulen und Bildungseinrichtungen wann und in welchem Umfang Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes umzusetzen sind, hat die dafür eingerichtete Steuerungsgruppe eine Festlegung der Reihenfolge der abzuarbeitenden Maßnahmen des Brandschutzes getroffen, die nach fachlicher Einschätzung priorisiert wurden. Zu diesen Objekten gehörte, da alle städtischen Gebäude auf den Prüfstand gestellt wurden, selbstverständlich auch die Volkshochschule der Stadt Mülheim an der Ruhr. Die Grund- und weiterführenden Schulen hatten aufgrund des auch durch die Altersstruktur bauaufsichtsrechtlich besonders zu berücksichtigenden Personenkreises grundsätzlich bei der Gefahreneinschätzung und der Abarbeitung dieser Maßnahmen Priorität.

In den ersten Jahren wurden zunächst an den Mülheimer Grundschulen alleine für den Brandschutz Maßnahmen im Umfang von 12,3 Millionen Euro plus weitere Maßnahmen durchgeführt, anschließend wurden im Rahmen der vorhandenen Personal- und Finanzkapazitäten die weiteren Schulgebäude nach Dringlichkeit angegangen. In Mülheim an der Ruhr wurde somit vermieden Schulen zu schließen, wie in anderen Städten.

Warum ist eine Sanierung des Gebäudes an der Bergstraße nicht im laufenden Betrieb möglich?

Die festgestellten Schadstoffe können nur mit entsprechenden umfangreichen Schutzvorrichtungen beseitigt werden. Eine Sanierung im Betrieb würde dazu führen, dass dann keine Fluchtwege vorhanden sind, somit schließt nach fachlicher Einschätzung der Bauaufsicht, des Vorbeugenden Brandschutzes, der Feuerwehr und des Immobiliendezernates das Schadensbild diese Möglichkeit aus und macht die Anmietung eines Interimsstandortes notwendig.

Wieso wird der Architekt des 1979 fertiggestellten Gebäudes der Heinrich-Thöne-Volkshochschule, Dipl.-Ing. Dietmar Teich, nicht bei der Beratung und Erstellung eines kostenneutralen Gutachtens einbezogen?

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 22. Februar 2018 auch darüber beraten, ob der von der Bürgerinitiative vorgeschlagene Architekt in den Entscheidungsprozess einzubeziehen ist. Dies wurde im Rahmen der politischen Willensbildung abgelehnt.
Neben der Notwendigkeit, wegen der Vergleichbarkeit in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen ein Ingenieurbüro mit der Analyse aller Standortvarianten zu beauftragen, umfassen die dazu vorgesehenen Leistungsphasen deutlich mehr, als das durch die Initiative beschriebene Gutachten im Rahmen von Statik und Brandschutz.
Im Übrigen käme kein privater Immobilienbesitzer auf den Gedanken, bei auftretenden Mängeln denjenigen zu beauftragen, der bereits die Planung des Bestandsgebäudes durchgeführt hat. Ferner muss davon ausgegangen werden, dass die Nähe zur Initiative zumindest Zweifel an der Objektivität zulässt.

Warum musste die VHS am Standort Bergstraße geschlossen werden?

Im Zuge weitergehender Brandschutzuntersuchungen am 18. September 2017 wurden im Gebäude an der Bergstraße bauliche Mängel festgestellt. Die Bauaufsicht hat daher gemeinsam mit dem ImmobilienService und der Feuerwehr entschieden, das Gebäude aus Sicherheitsgründen umgehend zu schließen. 

Volkshochschule - offene Decke mit Gefahrenquelle (Kabel) - Referat I.4 - Kommunikation - Onlineredaktion - Tobias Grimm

Chronik der Ereignisse

Am 18. September 2017 informierten der ImmobilienService, die Bauaufsicht und die Feuerwehr über den Stand der Dinge. Demnach ist bei der routinemäßigen Überprüfung der Luftschächte im Deckenbereich des VHS-Gebäudes festgestellt worden, dass dort zahlreiche Kabel offenliegen, "die sich im Brandfall schnell entzünden und somit zur unmittelbaren Gefahr für die Gebäudenutzenden werden können", so die Feuerwehr.
Die Verkehrssicherheit des Gebäudes war damit nicht mehr gewährleistet.
Aus den genannten Gründen wurde durch die Bauaufsicht in Abstimmung mit den zuständigen Dezernenten Ulrich Ernst (für den Bereich Bildung) und Stadtkämmerer Frank Mendack (für den Finanz- und Immobilienbereich), der Berufsfeuerwehr Mülheim und dem ImmobilienService eine weitere Nutzung des gesamten Gebäudes der Volkshochschule im Rahmen des Sofortvollzugs untersagt. Insbesondere im Hinblick auf das Schutzbedürfnis der Nutzenden und zur Gefahrenabwehr, blieb für eine andere Entscheidung kein Ermessensspielraum.
Wegen der Schließung konnten bis auf weiteres keine Kurse mehr in der Heinrich-Thöne-Volkshochschule am Standort Bergstraße stattfinden. Betroffen waren davon rund 500 Kurse und 5.500 Teilnehmende, die nun anderweitig untergebracht werden mussten.
Alle Kursteilnehmenden wurden über die aktuelle Situation informiert.


Welcher Interimsstandort für die VHS wurde vom Rat der Stadt beschlossen?

Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 22. Februar 2018 beschlossen: Die VHS Mülheim zieht ab September 2018 für mindestens fünf Jahre in ein Gebäude an der Aktienstraße. In nichtöffentlicher Abstimmung wurde eine breite Mehrheit im Rat der Stadt gefunden.
Ausschlag für den Standort gab die deutlich günstigere Miete im Vergleich zu einer weiteren Variante. An der Aktienstraße 53 wird es Kurs- und Veranstaltungsräume, ein Anmeldebüro sowie einen Verwaltungsbereich geben. Sanitärräume, Aufenthaltsbereiche und Teeküchen sind in ausreichender Zahl vorhanden, nach Umbau werden alle Bereiche barrierefrei erreichbar sein. Der nächste ÖPNV-Anschluss ist 150 Meter entfernt, es gibt 50 kostenpflichtige Parkplätze, abends weitere 100 kostenlose Parkplätze auf dem Grundstück. Gegebenenfalls können ab Ende 2019 weitere Kursräume bereitgestellt werden.

Volkshochschule, VHS. Rundgang durch die neuen Räume der VHS an der Aktienstraße. Mit Bildungsdezernent Ulrich Ernst, Immobiliendezernent Frank Mendack, Schulamtsleiter Uwe Alex und VHS-Leiterin Annette Sommerhoff. Gebäude Aktienstraße 45. 21.08.2018 Foto: Walter Schernstein - Walter Schernstein

Wie ist die Behauptung, die VHS benötige keine 6000 Quadratmeter mehr, zu verstehen?

Die Aussage, die VHS benötige keine 6000 Quadratmeter (m²) mehr, ist darauf zurückzuführen, dass von den mehr als 6.000 m² Gesamtfläche im Gebäude Bergstraße circa 2.500 m² auf Verkehrs-/Freiflächen sowie Terrassen entfallen. Weitere rund 1.300 m² verteilen sich auf Verwaltungs-/Büroräume, allgemeine Räume sowie vermietete Räume. Auf Kurs-und Veranstaltungsräume einschließlich Forum entfallen cirka 2.200 m². Die Zahlen verdeutlichen, dass nicht 6.000 m² zur Nutzung als Kursräume zur Verfügung stehen, sondern nur cirka 2.200 m². Die oben genannten Freiflächen und Terrassen sind in ihren Ausmaßen großzügig angelegt und sind unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten für eine funktionale VHS nicht angemessen.

Wurde der Brandschutz für das VHS-Gebäude an der Bergstraße regelmäßig an die im Laufe der Zeit sich verändernden Brandschutzvorschriften angepasst?

Seit 2012 investiert die Stadt Mülheim an der Ruhr umfangreich in den Brandschutz in städtischen Gebäuden und dabei insbesondere in Mülheimer Schulen und Kindergärten.
Zu diesen Objekten gehörte, da alle städtischen Gebäude auf den Prüfstand gestellt wurden, selbstverständlich auch die Volkshochschule
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr hatte dann am 3. Juli 2014 beschlossen, sich mit dem Standort der Volkshochschule an der Bergstraße um die Ansiedlung der Sparkassenakademie zu bewerben; in diesem Zusammenhang wurde am 9. Oktober 2014 auch ein Abrissantrag für die Volkshochschule gestellt. Des Weiteren erfolgte in 2015/2016 eine Diskussion über die Frage, ob die Volkshochschule als Ankermieter in das Stadtquartier Schloßstraße (SQS) einziehen sollte. Hintergrund war das Bemühen der Stadt, den jahrelangen Leerstand im ehemaligen zentralen Kaufhofgebäude beziehungsweise auf dieser Fläche mit einer langfristigen Ansiedlung der Volkshochschule an diesem Standort entgegenzuwirken.
Im weiteren Verlauf erfolgte dann im Juli 2016 die Anerkennung als Baudenkmal.

Im Rahmen bauaufsichtsrechtlicher Überprüfungen wurden im weiteren Verlauf zahlreiche Brandschutzmängel an der VHS festgestellt, die dokumentiert wurden. Auf dieser Basis erfolgte in der Finanzausschusssitzung am 13. Februar 2017 der Beschluss über die brandschutztechnischen Sofortmaßnahmen an der VHS, die in der Folge zielgerichtet umgesetzt wurden (unter anderem Flucht- und Rettungswege, notwendige bauliche Veränderungen, Gerüsttreppenturm als zweiter baulicher Rettungsweg, Installation einer flächendeckende Brandmeldeanlage, Erstellung eines neuen Brandschutzkonzeptes).
Im Zuge der Mängelbeseitigung an Lüftungsanlage wurden die Unterdecken ausgebaut. Dabei wurde das jetzt bekannt gewordene Ausmaß der Brandschutzdefizite ersichtlich, das im Ergebnis zu der Schließung des Ge-bäudes am 18. September 2017 führte.
Wo sind die zwei Millionen Euro geblieben, die seit 2008 jedes Jahr zur Instandhaltung des VHS-Gebäudes an der Bergstraße bereitstanden, aber nicht abgerufen wurden? Wieso wurden diese Gelder zur Instandhaltung dieses Gebäudes nicht abgerufen?
Im Rahmen der Abarbeitung der umfangreichen Instandsetzungen an fast allen städtischen Gebäuden - insbesondere unter Brandschutzaspekten - wurde zum Zeitpunkt der damals bekannten - aktuell völlig überholten - Gebäudeeinschätzung keine Priorisierung zu Gunsten der Volkshochschule vorgenommen. Erst bei den späteren Begehungen, die auch jeweils neue Kenntnislagen auslösten, entwickelte sich der höhere Investitionsbedarf.
Wegen der chronischen Unterfinanzierung des städtischen Haushaltes wurden und werden alle nicht abgerufenen veranschlagten Mittel für eine anderweitige Deckung genutzt beziehungsweise falls möglich, für spätere Jahre neu veranschlagt.

Wieviel kostet die Interimslösung zur Unterbringung der VHS im Gebäude an der Aktienstraße?

Bedauerlicherweise wird, obwohl nie seitens der Stadt kommuniziert, immer wieder von interessengeleiteter Seite gegenüber Bürgern mit bewusst falschen Zahlen in der Kommunikation gearbeitet. Darum an dieser Stelle der Hinweis, dass die Interimslösung weniger als 3 Millionen Euro kostet (nicht 6 Millionen!)

Wird sich um Fördergelder bemüht, um die Kosten zur Sanierung des Gebäudes für die Stadt Mülheim an der Ruhr so gering wie möglich zu halten?

Grundsätzlich prüft die Stadt Mülheim an der Ruhr für alle Bauprojekte, ob Fördermittel akquiriert werden können. Im Fall der VHS hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 7. Dezember 2017 festgelegt, dass bei der wirtschaftlichen Betrachtung mögliche, verlässlich etatrelevante Fördermittel zu berücksichtigen sind. Das ist im Rahmen einer stringenten Haushaltskonsolidierung auch selbstverständlich.


Stand: 30.08.2019

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