Alles zu den Kommunalwahlen 2025

Alles zu den Kommunalwahlen 2025

Blick auf Rathausturm und historisches Rathaus - Online Team, Referat I - Helena GrebeFoto: Helena Grebe

Am Sonntag, den 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt.

Insgesamt werden vier Wahlen durchgeführt:

- Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters

- Wahl des Rates der Stadt

- Wahl der Bezirksvertretungen

- Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR)

In den nachfolgenden Beiträgen finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Wahlen in Mülheim an der Ruhr auf einen Blick!

Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt.

Informationen zur Wahlgebietseinteilung

Der Wahlausschuss für die Kommunalwahlen 2025 im Wahlgebiet Mülheim an der Ruhr hat in seiner Sitzung am 10.10.2024 das Wahlgebiet in 27 (Kommunal)Wahlbezirke eingeteilt.

Diese Einteilung mit einer genauen Abgrenzung der Wahlbezirke sowie einem Straßen- und Wahlbezirksverzeichnis kann im Rats- und Rechtsamt (Rathaus, Turmeingang, Zimmer B.111) in der Zeit vom 28.10.2024 bis 08.11.2024 (Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr) eingesehen werden.

Informationen zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen (Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters, Wahl des Rates der Stadt und Wahl der Bezirksvertretungen) endet am 07.07.2025, 18.00 Uhr.

Sämtliche Wahlvorschläge mit den dazugehörigen Anlagen der Kommunalwahlordnung sollten frühzeitig vor Fristablauf zur Prüfung beim Wahlleiter (Rats- und Rechtsamt, Zi. B.111, Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr) eingereicht werden.

Inhalt und Form der Wahlvorschläge und der vorgeschriebenen Anlagen sind im Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung genau bezeichnet (§§ 15 bis 20, 46 a KWahlG, §§ 24 bis 31, 71, 72, 75 b KWahlO).

Weitere Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren sind dem beigefügten Amtsblatt der Stadt Mülheim an der Ruhr zu entnehmen.

Auch zu den Kommunalwahlen am 14.09.2025 wird von der Softwarefirma votegroup GmbH wieder der Service der Parteienkomponente des Votemanagers angeboten.

Dieses Portal soll es den Parteien und Wählergruppen erleichtern, die notwendigen Formulare der Kommunalwahlordnung (Anlagen der KWahlO) auszufüllen. Nach Eingabe der entsprechenden Daten der Kandidatinnen und Kandidaten aus den jeweiligen Aufstellungsversammlungen werden die Formulare auf Anforderung getrennt nach den Wahlen systemseitig zusammengestellt.

Eine vom Wahlamt der Stadt Essen erstellte und freundlicherweise zur Verfügung gestellte ausführliche Anleitung für das Portal ist nachstehend abrufbar. Sie erreichen die Parteienkomponente unter folgendem Link: https://www.votemanager.de/parteienkomponente/Login

Sofern für die Einreichung von Wahlvorschlägen nach den Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes (§§ 15, 16, 46a und 46d) Formblätter für Unterstützungsunterschriften erforderlich sind, erhalten Parteien und Wählergruppen diese als PDF-Formulare auf schriftliche (auch elektronische) Erklärung eines Vorstandsmitglieds Ihrer Partei/Wählergruppe, zu welchem Datum die Kandidatenaufstellung abgeschlossen wurde.

Das Rats- und Rechtsamt übersendet die Formblätter auf Wunsch auch in ausreichender Anzahl als Papiervordruck.

Nach den wahlrechtlichen Bestimmungen sind die Wahlvorschläge nur gültig, wenn alle erforderlichen Unterlagen ausgefüllt, ausgedruckt, von den Verantwortlichen persönlich und handschriftlich unterzeichnet und im Original eingegangen sind.

Eine elektronische Bereitstellung der Unterlagen ausschließlich über die „Parteienkomponente“ ist nicht ausreichend!

 

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Stand: 24.06.2025

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