Alles zur Bundestagswahl 2025

Alles zur Bundestagswahl 2025

Blick auf den Reichstag in Berlin

Foto: Basti93/pixabay

Informationen zur vorgezogenen Neuwahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025

In den nachfolgenden Beiträgen finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Wahl in Mülheim an der Ruhr auf einen Blick.

Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt.

Weitere Informationen zur vorgezogenen Bundestagswahl finden Sie zudem auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin und der Landeswahlleiterin für das Land Nordrhein-Westfalen.

Informationen für im Ausland lebende Deutsche, die vor ihrem Fortzug zuletzt in Mülheim an der Ruhr mit Hauptwohnsitz gelebt haben

Deutsche im Ausland, die nicht mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als „Auslandsdeutsche“. Sie werden zur Bundestagswahl nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen.

Wollen Deutsche, die im Ausland leben, an einer Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie vor der Wahl einen förmlichen Antrag (Anlage 2 oder Anlage 2a der Bundeswahlordnung) auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dieser Antrag gilt ausschließlich für die jeweilige Bundestagswahl.

Hierbei gibt es jedoch nach einem erstmalig zu dieser Wahl geänderten Antragsverfahren zwei Fallkonstellationen, zu diesen Sie die weiteren Informationen auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin finden. Auch die jeweiligen Anträge der Bundeswahlordnung finden Sie dort.

Darüber hinaus finden Sie hier weitere wichtige Informationen des Auswärtigen Amtes.

(Wichtiger Hinweis: Bei der vorgezogenen Neuwahl des Bundestages am 23. Februar 2025 läuft die Antragsfrist am 2. Februar 2025 ab!) 

Der entsprechende Antrag ist dann bei der Gemeinde zu stellen, bei der man vor seinem Wegzug ins Ausland zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet war.

E-Mail-Adresse oder Telefax für die Übersendung der Anträge (Anlage 2):

per E-Mail: wahlbuero@muelheim-ruhr.de

per Telefax: +49208455583032

oder postalisch an:

Stadt Mülheim an der Ruhr
Rats- und Rechtsamt
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr

Die Anträge der Anlage 2a müssen dagegen nach den wahlrechtlichen Bestimmungen postalisch im Original an die oben genannte Anschrift geschickt werden!

Hinweise zur Ausübung des Wahlrechts in Mülheim an der Ruhr bei Ummeldungen und Neuanmeldungen von deutschen Staatsangehörigen

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger (Deutsche Staatsangehörige ab 18 Jahre), die in der Zeit vom 13.01. bis 21.02.2025 innerhalb des Stadtgebietes umziehen oder sich mit Hauptwohnsitz in Mülheim an der Ruhr im Bürgeramt (Löhstraße 20-26) anmelden, finden hier die notwendigen Informationen zur Ausübung des Wahlrechts.

Darüber hinaus können zugezogene Wahlberechtigte den Antrag auf Aufnahme in das Mülheimer Wählerverzeichnis als pdf-Datei herunterladen.

Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren

Prüfung von Unterstützungsunterschriften und Bescheinigungen der Wählbarkeit

Zuständig für die Prüfungen und Bescheinigungen von Unterstützungsunterschriften für Kreiswahlvorschläge und Landeslisten (Formblätter der Anlage 14 und Anlage 21 der Bundeswahlordnung) sowie für die Bescheinigungen der Wählbarkeit (Formblätter der Anlage 16 der Bundeswahlordnung) von Mülheimer Wahlberechtigten bzw. Kandidaten ist das Rats- und Rechtsamt.

Postalische Übersendung an:

Stadt Mülheim an der Ruhr
Rats- und Rechtsamt (Zimmer B.108 oder B.111)
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr

Für persönliche Terminabsprachen wenden Sie sich bitte an Frau Gründel (Telefon: 0208 / 455 - 3032) oder Herrn Klever (Telefon: 0208 / 455 - 3030).

Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für den Wahlkreis 117 Mülheim-Essen I

Nachdem der Bundespräsident am 27.12.2024 den 23.02.2025 als Wahltag für die vorgezogene Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag bestimmt hat, sind die Kreiswahlvorschläge im Wahlkreis 117 Mülheim – Essen I (neue Wahlkreisnummer!) fristgerecht einzureichen.

Der Wahlkreis 117 umfasst das Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Mülheim an der Ruhr und von der kreisfreien Stadt Essen den Stadtbezirk IV.

Nach § 19 des Bundeswahlgesetzes (BWG) in Verbindung mit § 52 Abs. 3 BWG in der derzeit gültigen Fassung sowie unter Beachtung der Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern und Heimat zur Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag vom 27.12.2024 sind die Kreiswahlvorschläge für die Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis 117 Mülheim – Essen I im Büro des Kreiswahlleiters, Rats- und Rechtsamt, Rathaus (Gebäudeteil B), Turmeingang, 1. Etage, Zimmer B.111, spätestens bis zum 20.01.2025, 18.00 Uhr, schriftlich einzureichen.

Es besteht auch die Möglichkeit, das Kandidatenportal der Bundeswahlleiterin im Internet zu nutzen.

In dem Portal können die Vordrucke für die Teilnahme an der Bundestagswahl 2025 bequem online ausgefüllt, verwaltet, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Eine benutzerfreundliche Menüführung, ergänzende Hilfetexte sowie Zusatzfunktionen wie die Autovervollständigung von Adresseingaben unterstützen die Parteien und sonstigen Wahlvorschlagsträger/innen bei der Dateneingabe.

Die notwendigen Zugangsdaten werden vom Rats- und Rechtsamt auf Anfrage bereitgestellt.

Inhalt und Form der Kreiswahlvorschläge und der vorgesehenen Anlagen sind im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung genau bezeichnet.

Die Formvorschriften des § 34 Bundeswahlordnung sind bei der Einreichung der Kreiswahlvorschläge unbedingt zu beachten. Weitere Vorschriften über das Wahlvorschlagsverfahren enthalten die §§ 23 bis 26 des Bundeswahlgesetzes sowie die §§ 33 und 35 bis 37 der Bundeswahlordnung.

Informationen zur Zustellung der Wahlbenachrichtigungsbriefe, des Briefwahlverfahrens und der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros in Mülheim an der Ruhr

Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten in Mülheim an der Ruhr in der Zeit vom 24. Januar 2025 bis spätestens zum 01. Februar 2025 durch die Deutsche Post AG zugestellt.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann bereits ab dem 13. Januar 2025 über das Online-Wahlscheinverfahren „wahlschein.muelheim-ruhr.de“ erfolgen.

Aufgrund der Änderungen verschiedener wahlrechtlicher Fristen zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 kann bundesweit eine Druckfreigabe der Stimmzettel frühestens am 30. Januar 2025 erfolgen.

Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel voraussichtlich ab dem 07.02.2025 möglich. Wir bitten bis dahin um Geduld.

Das „Briefwahlbüro“ ist daher erst ab Montag, den 10. Februar 2025 bis Freitag, den 21. Februar 2025, im Historischen Rathaus, Am Rathaus 1, Foyer im Eingangsbereich, zur direkten Stimmabgabe geöffnet. Der Zugang ist barrierefrei.

Damit die Stimmen gezählt werden können, müssen Briefwähler*innen dafür Sorge tragen, dass der rote Wahlbrief spätestens bis zum 23. Februar 2025, 18.00 Uhr, beim Kreiswahl-leiter (Rats- und Rechtsamt) eintrifft.

Nähere Informationen „rund um die Briefwahl“ finden Sie hier.

Informationen zu Wahlräumen

Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten in Mülheim an der Ruhr in der Zeit vom 24. Januar 2025 bis spätestens zum 01. Februar 2025 postalisch durch die Deutsche Post AG zugestellt. Auf den Benachrichtigungen ist u.a. der Wahlraum für den jeweiligen Wahlbezirk eingedruckt, in dem am Wahltag die Stimmabgabe erfolgen muss.

Die Einteilung des Mülheimer Stadtgebietes in die 108 Wahlbezirke zur Bundestagswahl 2025 können Sie dem Stadtplan entnehmen. Darüber hinaus sind in der tabellarischen Übersicht die Wahlräume der jeweiligen Wahlbezirke aufgelistet.

Kontakt


Stand: 14.01.2025

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