Alles zur Bundestagswahl 2025
Wichtiger Hinweis zu einer vorgezogenen Neuwahl des 21. Deutschen Bundestages (voraussichtlicher Wahltag: 23.02.2025!):
Eine Neuwahl findet im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages innerhalb von sechzig Tagen nach der Auflösung statt. Gemäß § 16 Bundeswahlgesetz bestimmt der Bundespräsident den Wahltag. Sobald der neue Wahltag bekannt gemacht worden ist, folgen auch an dieser Stelle weitere Informationen.
In den nachfolgenden Beiträgen finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Wahlen in Mülheim an der Ruhr auf einen Blick!
Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt.
Weitere Informationen zur vorgezogenen Bundestagswahl finden Sie zudem auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin und der Landeswahlleiterin für das Land Nordrhein-Westfalen.
Informationen für im Ausland lebende Deutsche, die vor ihrem Fortzug zuletzt in Mülheim an der Ruhr mit Hauptwohnsitz gelebt haben
Deutsche im Ausland, die nicht mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als „Auslandsdeutsche“. Sie werden zur Bundestagswahl nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Wollen Deutsche, die im Ausland leben, an einer Bundestagswahl teilnehmen, müssen sie vor der Wahl einen förmlichen Antrag (Anlage 2 oder Anlage 2a der Bundeswahlordnung) auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dieser Antrag gilt ausschließlich für die jeweilige Bundestagswahl.
Hierbei gibt es jedoch nach einem erstmalig zu dieser Wahl geänderten Antragsverfahren zwei Fallkonstellationen, zu diesen Sie die weiteren Informationen auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin finden. Auch die jeweiligen Anträge der Bundeswahlordnung finden Sie dort.
Darüber hinaus finden Sie hier weitere wichtige Informationen des Auswärtigen Amtes.
(Wichtiger Hinweis: Im Falle einer vorgezogenen Neuwahl des Bundestages am 23.02.2025 läuft die Antragsfrist am 02.02.2025 ab!)
Der entsprechende Antrag ist dann bei der Gemeinde zu stellen, bei der man vor seinem Wegzug ins Ausland zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet war.
E-Mail-Adresse oder Telefax für die Übersendung der Anträge (Anlage 2):
per E-Mail: wahlbuero@muelheim-ruhr.de
per Telefax: +49208455583032
Oder postalisch an:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Rats- und Rechtsamt
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Die Anträge der Anlage 2a müssen dagegen nach den wahlrechtlichen Bestimmungen postalisch im Original an die oben genannte Anschrift geschickt werden!
Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren
Prüfung von Unterstützungsunterschriften und Bescheinigungen der Wählbarkeit
Zuständig für die Prüfungen und Bescheinigungen von Unterstützungsunterschriften für Kreiswahlvorschläge und Landeslisten (Formblätter der Anlage 14 und Anlage 21 der Bundeswahlordnung) sowie für die Bescheinigungen der Wählbarkeit (Formblätter der Anlage 16 der Bundeswahlordnung) von Mülheimer Wahlberechtigten bzw. Kandidaten ist das Rats- und Rechtsamt.
Postalische Übersendung an:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Rats- und Rechtsamt (Zimmer B.108 oder B.111)
Am Rathaus 1
45468 Mülheim an der Ruhr
Für persönliche Terminabsprachen wenden Sie sich bitte an Frau Gründel (Telefon: 0208 / 455 - 3032) oder Herrn Klever (Telefon: 0208 / 455 - 3030).
Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für den Wahlkreis 117 Mülheim-Essen I
Aufgrund der voraussichtlich am 23.02.2025 stattfindenden vorgezogenen Neuwahl des 21. Deutschen Bundestages wird vom Bundesministerium des Innern nach der Auflösung des Bundestages noch eine Rechtsverordnung erlassen, in der unter anderem die Fristen im Rahmen des Wahlvorschlagsverfahrens angepasst werden.
Nach dem derzeitigen Entwurfsstand dieser Verordnung würde die Frist zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen am 20.01.2025 (34. Tag vor der Wahl) enden.
Sobald die Verordnung in Kraft getreten ist, folgen an dieser Stelle weitere Hinweise.
Kontakt
Stand: 03.12.2024
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