Alles zur Europawahl 2024

Alles zur Europawahl 2024

Europawahl am 9. Juni 2024

Das Europäische Parlament in Straßburg - pixelio.de

Am Sonntag, 9.Juni 2024 findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden für fünf Jahre gewählt.

Über den jeweiligen Themenbereichen finden Sie alle wichtigen Online-Informationen zur Wahl in Mülheim an der Ruhr auf einen Blick.

Informationen für Unionsbürger*innen der übrigen Mitgliedstaaten mit Hauptwohnsitz in Mülheim an der Ruhr

Informationen für nichtdeutsche Unionsbürger*innen

Unionsbürger*innen aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Eine Wahlteilnahme ist jedoch nur einmal zulässig.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Das Antragsformular (Anlage 2A der Europawahlordnung) kann beim Rats- und Rechtsamt, Am Rathaus 1, 1. Etage, Zimmer B.111, 45468 Mülheim an der Ruhr persönlich abgeholt werden.

Den Antrag sowie weitere Informationen für Unionsbürger*innen finden Sie auch auf der Internetseiten der Bundeswahlleiterin.

Informationen für im Ausland lebende Deutsche, die vor ihrem Fortzug zuletzt in Mülheim an der Ruhr mit Hauptwohnsitz gelebt haben

Auslandsdeutsche

Deutsche im Ausland, die nicht mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden zur Europawahl nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen.

Wollen Deutsche, die im Ausland leben, an einer Europawahl teilnehmen, müssen sie vor der Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dieser Antrag gilt ausschließlich für die jeweilige Europawahl (bspw. nur für die Wahl am 9. Juni 2024).

Dieser Antrag ist ausschließlich bei der Gemeinde zu stellen, bei der man vor seinem Wegzug ins Ausland zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet war.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Den Antrag (Anlage 2 der Europawahlordnung) sowie weitere Infos finden Sie auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin.

Informationen zur Zustellung der Wahlbenachrichtigungsbriefe, des Briefwahlverfahrens und der Öffnungszeiten des Briefwahlbüros in Mülheim an der Ruhr

Die Wahlbenachrichtigungen werden allen Wahlberechtigten in Mülheim an der Ruhr in der Zeit vom 8. Mai bis spätestens zum 18. Mai 2024 durch die Deutsche Post AG zugestellt.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen kann bereits ab dem 29. April 2024 über das Online-Wahlscheinverfahren „wahlschein.muelheim-ruhr.de“ erfolgen.

Das „Briefwahlbüro“ ist nach Pfingsten ab Dienstag, den 21. Mai 2024 bis Freitag, den 7. Juni 2024, im Historischen Rathaus, Am Rathaus 1, Foyer im Eingangsbereich, zur direkten Stimmabgabe geöffnet. Der Zugang ist barrierefrei.

Damit die Stimmen gezählt werden können, müssen Briefwähler*innen dafür Sorge tragen, dass der rote Wahlbrief (mit Wahlschein und Stimmzettel –im verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag-) spätestens bis zum 9. Juni 2024, 18.00 Uhr, beim Oberbürgermeister (Rats- und Rechtsamt) eintrifft.

Nähere Informationen „rund um die Briefwahl“ finden Sie hier.

Hinweise zur Ausübung des Wahlrechts in Mülheim an der Ruhr bei Ummeldungen und Neuanmeldungen von deutschen Staatsangehörigen sowie von Unionsbürgerinnen und –bürgern der übrigen Mitgliedstaaten

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die in der Zeit vom 29. April bis 9. Juni 2024 innerhalb des Stadtgebietes umziehen oder sich mit Hauptwohnsitz in Mülheim an der Ruhr anmelden, finden nachfolgend die notwendigen Informationen zur Ausübung des Wahlrechts.

Nähere Informationen für deutsche Staatsangehörige finden Sie hier.

Nähere Informationen für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union finden Sie hier.

Kontakt

Kontext


Stand: 26.04.2024

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