Beflaggter Rathausturm: Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes

Beflaggter Rathausturm: Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes

Anlässlich des heutigen (23. Mai 2025) Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes ist der Mülheimer Rathausturm beflaggt. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet.

Mülheimer Rathausturm ist beflaggt. In Nordrhein-Westfalen werden öffentliche Gebäude wie der Mülheimer Rathausturm zu regelmäßig wiederkehrenden und zu besonderen Anlässen beflaggt. Gehisst werden grundsätzlich die Flaggen des Bundes und des Landes. Daneben ist zu bestimmten Anlässen auch die Europaflagge zu hissen. Die Beflaggung kann landesweit oder nur für eine Region angeordnet werden. - Anke van Löchtern, Stadt Mülheim an der Ruhr

Archivfoto: Anke van Löchtern, Stadt Mülheim an der Ruhr

In Nordrhein-Westfalen werden öffentliche Gebäude zu regelmäßig wiederkehrenden und zu besonderen Anlässen beflaggt. Gehisst werden grundsätzlich die Flaggen des Bundes und des Landes. Daneben ist zu bestimmten Anlässen auch die Europaflagge zu hissen. Die Beflaggung kann landesweit oder nur für eine Region angeordnet werden.

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Stand: 23.05.2025

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