Archiv-Beitrag vom 20.06.2022Beflaggung aus Anlass des Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung

Archiv-Beitrag vom 20.06.2022Beflaggung aus Anlass des Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung

Am 20. Juni sind der Rathausturm und weitere öffentliche Gebäude in Mülheim beflaggt

In Nordrhein-Westfalen werden öffentliche Gebäude wie das Mülheimer Rathaus zu regelmäßig wiederkehrenden und zu besonderen Anlässen beflaggt. Gehisst werden grundsätzlich die Flaggen des Bundes und des Landes. Daneben ist zu bestimmten Anlässen auch die Europaflagge zu hissen. - Anke van Löchtern

Innenminister Herbert Reul hat für den 20. Juni 2022 aus Anlass des Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung Beflaggung für alle Dienstgebäude des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, angeordnet.

In Nordrhein-Westfalen werden öffentliche Gebäude zu regelmäßig wiederkehrenden und zu besonderen Anlässen beflaggt. Gehisst werden grundsätzlich die Flaggen des Bundes und des Landes. Daneben ist zu bestimmten Anlässen auch die Europaflagge zu hissen.

Der Gedenktag erinnert an die weltweiten Opfer von Flucht und Vertreibung und besonders an die deutschen Vertriebenen und wurde durch Beschluss der Bundesregierung vom 27. August 2014 eingeführt. Gleichzeitig mit dem Gedenken wird international seit 2015 jährlich am 20. Juni der Weltflüchtlingstag begangen.

Die Beflaggung erfolgt in Mülheim am Rathausturm und an weiteren öffentlichen Gebäuden.

Hier finden Sie generelle Informationen zu Beflaggungstagen.

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Stand: 20.06.2022

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