Einbürgerung

Einbürgerung

Sie wollen sich einbürgern lassen und wissen nicht wie?

9. Einbürgerungsfeier am 14. Januar 2016 in der Stadthalle: Neubürgerinnen und -bürger mit OB Scholten - Köhring PR-Fotografie

Seit 1. Januar 2000 gelten für einen bestimmten Personenkreis neue Richtlinien zur Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.
Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer*innen begründet Rechte und Pflichten; sie gewährt Heimatrecht und ist Voraussetzung für das Wahlrecht und die Wählbarkeit.

Für ausländische Mitbürger*innen besteht, bei Erfüllung verschiedener Voraussetzungen, die Möglichkeit einer eingehenden Prüfung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.

Wir stellen Ihnen drei Einbürgerungsmöglichkeiten vor:

Hinweis:

Durch die Geburt erwirbt ein nach dem 31. Dezember 1999 geborenes Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • das Kind ist im Bundesgebiet geboren,
  • ein Elternteil hat zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit acht Jahren seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet.

und

  • der Elternteil besitzt zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise Niederlassungserlaubnis

oder

  • der Elternteil ist zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes freizügigkeitsberechtigte*r Unionsbürger*in oder gleichgestellte*r Staatsangehörige*r eines Staates im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder als Schweizer*in im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis-EU oder einer Niederlassungserlaubnis.

Die Antragsformulare erhalten Sie bei Alexandra Schereik und David Koch (siehe Kontakt).

 

Unterlagen

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Bringen Sie bitte Ihren gültigen Nationalpass mit.

 

Kontakt

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Stand: 21.10.2021

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