Entschädigung

Entschädigung

Für die Mitglieder der Wahlvorstände in den 108 Wahlbezirken wird eine gestaffelte Entschädigung laut nachstehender Tabelle gewährt:
 

Funktion Höhe der Entschädigung Höhe der Entschädigung Freizeitausgleich
Wahlvorstände ohne Freizeitausgleich mit Freizeitausgleich  
Wahlvorsteher 70,00 Euro 45,00 Euro 13 Stunden
stellv. Wahlvorsteher 65,00 Euro 40,00 Euro 13 Stunden
Schriftführer 60,00 Euro 35,00 Euro 13 Stunden
Beisitzer/stellv. Schriftführer 55,00 Euro 30,00 Euro 11 Stunden

Für die Mitglieder der Briefwahlvorstände in den 40 Briefwahlbezirken wird folgende gestaffelte Entschädigung laut nachstehender Tabelle gewährt:
 

Funktion Höhe der Entschädigung Höhe der Entschädigung Freizeitausgleich
Briefwahlvorstände ohne Freizeitausgleich mit Freizeitausgleich  
Wahlvorsteher 55,00 Euro 40,00 Euro 10 Stunden
Stellvertreter 50,00 Euro 35,00 Euro 10 Stunden
Schriftführer 45,00 Euro 30,00 Euro 10 Stunden
Beisitzer 40,00 Euro 25,00 Euro 8 Stunden

Der Freizeitausgleich gilt für städtische Mitarbeiter*innen.
Bitte klären Sie vorab mit Ihrem Arbeitgeber, ob dieser Ihnen ebenfalls Freizeitausgleich gewährt.

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Stand: 02.12.2021

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