Eröffnung einer Gaststätte mit Ausschank alkoholischer Getränke Wer eine Gatstätte mit Ausschank alkoholischer Getränke eröffnen möchte, benötigt eine Erlaubnis (§ 2 GastG). Welche Unterlagen Sie hierzu benötigen und das Antragsformular dazu finden Sie hier. https://www1.muelheim-ruhr.de/node/1332

Eröffnung einer Gaststätte mit Ausschank alkoholischer Getränke

Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank eröffnen will, benötigt vor der Eröffnung eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz. Diese ist bei der Gewerbeabteilung zu beantragen. Bitte verwenden Sie zur Antragstellung folgendes Formular.

Cocktail, Mojito, Alkoholische Getränke, Gaststätten, Kneipen, Bars - Pixabay

Im Rahmen der Erlaubniserteilung sind insbesondere die Zuverlässigkeit des*der Antragstellenden sowie das Vorliegen von geordneten Vermögensverhältnissen zu prüfen. Außerdem muss der Betrieb die baurechtlichen und gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Weitere Informationen sowie die Sprechzeiten der zuständigen Sachbearbeiter*innen entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt.

In allen Gaststätten in NRW gilt ein striktes Rauchverbot. Bitte beachten Sie daher die Hinweise im Merkblatt zum Nichtraucherschutzgesetz.

 

Unterlagen

Unterlagen

Bei Personengesellschaften sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gewerbezentralregisterauskunft (Belegart 9) für die juristische Person
  • Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes für die jurisitsche Person
  • Auskunft in Steuersachen des Finanzbereiches der zuständigen Stadtverwaltung für die juristische Person
  • Gesellschaftsvertrag
  • Handelsregisterauszug

 

Gebühren

Gebühren

Für die Erteilung der Erlaubnis fällt eine Verwaltungsgebühr zwischen 100,- und 3.500,- Euro an. Die Höhe der Gebühr hängt vom jeweiligen Verwaltungsaufwand ab. Der Betrag ist fällig und zahlbar vor der Erlaubniserteilung. Vorläufige Erlaubnisse können nur bei änderungsfreier Übernahme bereits bestehender Betriebe, die nicht länger als ein Jahr geschlossen sind, erteilt werden.

 

Kontakt

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Kontext


Stand: 30.08.2022

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