Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln oder verkaufen Sie sie?
Dann müssen Sie nach § 43 Absatz 1 Nummer 1 Infektionsschutzgesetz über Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Lebensmitteln informiert werden. Damit soll vermieden werden, dass Sie bei einer Erkrankung oder Ausscheidung von Krankheitserregern diese auf Lebensmittel übertragen.
Bevor Sie eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen, muss daher eine Information über diese Vorsichtsmaßnahmen durch das Gesundheitsamt erfolgen. Zukünftig muss dann alle zwei Jahre der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin über diese Vorsichtsmaßnahmen informieren.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund der aktuellen Situation werden die Termine für die Informationsveranstaltung in Gruppen bis auf weiteres ausgesetzt. In Ausnahmefällen können für Einzelpersonen Termine unter den Rufnummern 0208 / 455-5317 oder 0208 / 455-5327 vereinbart werden!
Für Erstbelehrungen werden Termine vergeben!
Ab dem 18. Juni 2020 findet die Informationsveranstaltung wieder im Gesundheitsamt an der Heinrich-Melzer-Straße 3 statt. Die Belehrungen finden Donnerstags statt und sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter den Rufnummern 0208 / 455-5317 oder 0208 / 455-5327 möglich. Gerne können Sie uns vorab Ihre Kontaktdaten per E-Mail unter versenden mitteilen.
Die Teilnahmezahl ist auf zwölf Personen je Termin begrenzt. Bitte finden Sie sich 15 Minuten vor Beginn der Veranstaltung mit Mund- und Nasenschutz vor dem Gebäude des Gesundheitshauses an der Heinrich-Melzer-Straße 3 ein. Sie werden dort in Empfang genommen. Die Veranstaltung dauert insgesamt circa eine Stunde.
Bitte beachten Sie, dass beim Betreten des Gebäudes die Hände am Spender im Eingangsbereich zu desinfizieren und die Abstandsregeln einzuhalten sind.
Bitte halten Sie folgendes an dem Termin bereit:
- Personalausweis (Bei Bürgerinnen und Bürgern, die nicht in Mülheim wohnen, ist zusätzlich eine Meldebescheinigung notwendig, sofern die Anschrift nicht auf dem Ausweis steht).
- Die Gebühr für die Belehrung und die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung beträgt 30 Euro.
- Falls Sie von der Zuzahlung befreit sind, bringen Sie bitte den Leistungsbescheid oder den Mülheim-Pass mit.
- Gegebenenfalls Schülerausweis (bei Schülerinnen und Schülern unter 16 Jahren - ausgefüllte Einverständniserklärung der Eltern)
- Für Dolmetscher und Dolmetscherinnen: Bitte legen Sie die schriftliche Erklärung bei der Infoveranstaltung vor.
Anforderung einer Zweitschrift auch nur nach Terminvereinbarung
Sofern Sie eine Zweitschrift Ihres Belehrungszeugnisses wünschen, ist ebenfalls eine vorherige Terminvereinbarung unter den oben genannten Kontaktdaten erforderlich. Die Gebühr für die Ausstellung einer Zweitschrift Ihres Belehrungszeugnisses beträgt 10,- Euro.
Kontakt
Kontext
- Infoschreiben Arabisch (Dateigröße: 156 KB/-typ: pdf)
- Infoschreiben Bulgarisch (Dateigröße: 2270 KB/-typ: pdf)
- Infoschreiben Chinesisch (Dateigröße: 407 KB/-typ: pdf)
- Infoschreiben Englisch (Dateigröße: 25 KB/-typ: pdf)
- Infoschreiben Griechisch (Dateigröße: 180 KB/-typ: pdf)
- Infoschreiben Italienisch (Dateigröße: 195 KB/-typ: pdf)
- Infoschreiben Rumaenisch (Dateigröße: 73 KB/-typ: pdf)
- Infoschreiben Russisch (Dateigröße: 174 KB/-typ: pdf)
- Infoschreiben Serbisch (Dateigröße: 164 KB/-typ: pdf)
- Infoschreiben Slowakisch (Dateigröße: 230 KB/-typ: pdf)
- Infoschreiben Spanisch (Dateigröße: 15 KB/-typ: pdf)
- Infoschreiben Türkisch (Dateigröße: 70 KB/-typ: pdf)
- Infoschreiben Ungarisch (Dateigröße: 89 KB/-typ: pdf)
- Infoschreiben Vietnamesisch (Dateigröße: 510 KB/-typ: pdf)
Stand: 19.01.2021
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