Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln oder verkaufen Sie sie?
Dann müssen Sie nach § 43 Absatz 1 Nummer 1 Infektionsschutzgesetz über Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Lebensmitteln informiert werden. Damit soll vermieden werden, dass Sie bei einer Erkrankung oder Ausscheidung von Krankheitserregern diese auf Lebensmittel übertragen.
Bevor Sie eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen, muss daher eine Information über diese Vorsichtsmaßnahmen durch das Gesundheitsamt erfolgen.
Zukünftig muss dann alle zwei Jahre der Arbeitgeber über diese Vorsichtsmaßnahmen informieren.
Informationsveranstaltung
Die Informationsveranstaltung zum Umgang mit Lebensmitteln wird im Gesundheitsamt, Heinrich-Melzer-Straße 3, Zimmer 2.09 zu den folgenden Zeiten angeboten:
- Dienstag und Mittwoch um 11 Uhr
- Donnerstag um 14 Uhr
Bitte melden Sie sich 30 Minuten vor Beginn der Informationsveranstaltung in Zimmer 2.09.
Die Infoveranstaltung findet in deutscher Sprache statt. Sofern Sie nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, werden Sie gebeten, selbst für eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher zu sorgen.
Weitere Hinweise:
- Gruppen werden um vorherige Anmeldung gebeten.
- Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie unterhalb des Beitrages zum Herunterladen.
Anforderung einer Zweitschrift
Sofern Sie eine Zweitschrift Ihres Belehrungszeugnisses wünschen, können Sie diese während der Dienstzeit im Zimmer 2.09 anfordern.

Unterlagen
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit, wenn Sie die Informationsveranstaltung besuchen.
Falls Sie nicht in Mülheim an der Ruhr wohnen und keinen Personalausweis besitzen, bringen Sie bitte Ihre Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes mit.
Bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der oder des Sorgeberechtigten erforderlich.
Für Dolmetscher und Dolmetscherinnen: Bitte legen Sie die schriftliche Erklärung bei der Infoveranstaltung vor.

Gebühren
Die Gebühr für die Belehrung und die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung des Gesundheitsamtes beträgt 25 Euro und muss bar bezahlt werden.
Die Gebühr für die Ausstellung einer Zweitschrift Ihres Belehrungszeugnisses beträgt 10 Euro und ist ebenfalls bar zu bezahlen.

Kontakt
Kontext
- Infoschreiben Arabisch (Dateigröße: 156 KB/-typ: pdf)
- Infoschreiben Bulgarisch (Dateigröße: 2270 KB/-typ: pdf)
- Infoschreiben Chinesisch (Dateigröße: 407 KB/-typ: pdf)
- Infoschreiben Englisch (Dateigröße: 25 KB/-typ: pdf)
- Infoschreiben Griechisch (Dateigröße: 180 KB/-typ: pdf)
- Infoschreiben Italienisch (Dateigröße: 195 KB/-typ: pdf)
- Infoschreiben Rumaenisch (Dateigröße: 73 KB/-typ: pdf)
- Infoschreiben Russisch (Dateigröße: 174 KB/-typ: pdf)
- Infoschreiben Serbisch (Dateigröße: 164 KB/-typ: pdf)
- Infoschreiben Slowakisch (Dateigröße: 230 KB/-typ: pdf)
- Infoschreiben Spanisch (Dateigröße: 15 KB/-typ: pdf)
- Infoschreiben Türkisch (Dateigröße: 70 KB/-typ: pdf)
- Infoschreiben Ungarisch (Dateigröße: 89 KB/-typ: pdf)
- Infoschreiben Vietnamesisch (Dateigröße: 510 KB/-typ: pdf)
Stand: 20.11.2019
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