Archiv-Beitrag vom 16.08.2007FAQ - Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema "ÖPP"

Archiv-Beitrag vom 16.08.2007FAQ - Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema "ÖPP"

Was bedeutet Öffentlich-Private Partnerschaften oder Public Private Partnership?

Die Stadt Mülheim strebt ÖPP-Verfahren nach den Leitlinien der PPP-Task Force NRW an. - Was heißt das?

Wer ist die PPP-Task Force NRW?

Was heißt Daseinsvorsorge?

Ist ÖPP Privatisierung?

Warum macht die Stadt Mülheim an der Ruhr überhaupt ÖPP-Projekte?

Welche Lösungen sind z.B. für die Sanierung von Schulen denkbar? – Beispiele.

Was ist in Mülheim schon mit ÖPP realisiert worden?

Welche ÖPP-Projekte werden zurzeit für Mülheim geprüft?

Welche möglichen ÖPP-Projekte sind geplant und vom Bürgerentscheid abhängig?

Werden die Mülheimer Schulen privatisiert?

Was wird aus dem an den Schulen beschäftigten arbeitenden städtischen Personal?

Darf der private Partner sich in die Inhalte der Bildung einmischen?

Warum gibt es in Mülheim an der Ruhr Vorbehalte gegenüber ÖPP-Projekten?

Wird durch ÖPP nicht alles viel teurer?

Warum kann ein Privater Partner günstiger anbieten?

Was versprechen sich die privaten Partner von ÖPP? 

Wird das "Tafelsilber der Stadt Mülheim" verscherbelt?

Geht die Stadt durch die Finanzierungsform der Forfaitierung mit Einredeverzicht zusätzliche Risiken ein?

Könnte das Geld für Ruhrbania nicht besser in die Schulsanierung gesteckt werden?

Wer ist Schuld am Sanierungsstau in Mülheim an der Ruhr? 

Hat der Mülheimer Mittelstand eine Chance bei den ÖPP-Projekten mitzumachen?

Was bedeutet ein ÖPP-Vertrag für die Stadt über die Dauer eines ÖPP-Projekts?

"Was passiert, wenn der Partner insolvent wird?"  

 

Was bedeutet Öffentlich-Private Partnerschaften oder Public Private Partnership?
Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP), auch im Englischen Public Private Partnership genannt (PPP), ist ein mögliches Beschaffungselement zur Finanzierung kommunaler Projekte. Es kann nur dann ausgewählt werden, wenn es für die Kommune die wirtschaftlich beste Möglichkeit ist, und sie ist verpflichtet dies nachzuweisen. Dazu gibt es gesetzliche Grundlagen, die gemäß der Gemeindeordnung einzuhalten sind. Darüber hinaus gibt es das Regelwerk der vom Finanzministerium eingerichteten PPP-Task Force NRW.

ÖPP hat das Ziel, mit Hilfe einer langfristigen Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und der privaten Wirtschaft, öffentliche Infrastrukturprojekte effizienter zu realisieren als in herkömmlicher Art und Weise. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist die Umsetzung des ganzheitlichen und über den ganzen (Gebäude-)Lebenszyklus zielenden Ansatzes, d.h. Planung, Bau, Betrieb, Umnutzung und Verwertung von Gebäuden, Straßen, etc.

Vor diesem Hintergrund beinhaltet ÖPP eine zeit- und teilweise Übertragung von Aufgaben an einen privaten Partner, wie zum Beispiel das Sanieren, Finanzieren und Betreiben einer Schule, mit dem Ziel, das Risiko und die Aufgabenerfüllung partnerschaftlich zu teilen. Dann stellt nicht mehr allein die öffentliche Hand öffentliche Güter im Sinne einer kommunalen Daseinsvorsorge zur Verfügung, sondern sie lässt dies teilweise partnerschaftlich von privaten Unternehmen durchführen.

Folie 1 zu den am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP oder auch PPP).

 Folie 2 zu den am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP oder auch PPP).

 

Die Stadt Mülheim strebt ÖPP-Verfahren nach den Leitlinien der PPP-Task Force NRW an. - Was heißt das?
ÖPP im Sinne der Leitlinien der PPP-Task Force NRW bedeutet vom Grundsatz her, dass Aufgaben nur dann privaten Partnern übertragen werden, wenn diese sie nachweislich wirtschaftlicher erledigen können. Ziel einer solchen Vorgehensweise ist somit, den Steuerzahler bei gleichbleibendem oder sogar besserem Leistungsangebot zu entlasten. Nur diesen Weg wird die Stadt Mülheim an der Ruhr gehen.
Bei ÖPP-Projekten gibt die Stadt im Unterschied zur materiellen Privatisierung eine bislang öffentlich wahrgenommene Aufgabe (bspw. den Bauunterhalt oder die Reinigung einer Schule) nur dann in private Hände, wenn der private Partner diese Aufgabe nachweislich wirtschaftlicher erledigen kann. Die Verantwortung für die Wahrnehmung der öffentlichen Kernaufgaben (Bildungsauftrag etc.) verbleibt unangetastet im Hoheitsrecht der Stadt. Dies wird in dem Vertrag klargestellt, der dem ÖPP-Projekt zugrunde liegt. Vertragliche Konstruktionen können in den unterschiedlichsten Formen gestaltet sein. Verschiedene Modelltypen für PPP-Verträge sind heute üblich.
Das meist angewandte Modell ist ein ÖPP-Betreibermodell. Es sieht vor, dass der private Unternehmer auf Basis eines ihm nach öffentlicher Ausschreibung erteilten Zuschlags ein Infrastrukturprojekt überwiegend im eigenen Risiko plant, errichtet oder saniert, finanziert und betreibt. Um das Risiko weitestgehend auf den privaten Partner zu übertragen, empfiehlt sich häufig die Gründung einer Projektgesellschaft.
Die Finanzierung erfolgt üblicherweise durch langfristige Bankdarlehen, die der Private Unternehmer mobilisiert. Dabei werden die Betriebskosten sowie Zinsen und Tilgung (Kapitaldienst) über das sogenannte ÖPP-Entgelt aufgebracht. Dieses hat der Nutzer - also die Kommune - für die Inanspruchnahme der Dienste für eine vertraglich festgelegte Laufzeit des Projektes regelmäßig zu entrichten. Die Laufzeit ist grundsätzlich frei vereinbar, darf aber aus mietrechtlichen Gründen nicht über 30 Jahre hinausgehen. Sie beträgt daher bei den meisten bisher abgeschlossenen Verträgen zwischen 20 und 30 Jahre.

 

Wer ist die PPP-Task Force NRW?
Durch die Gründung der PPP-Arbeitseinheit im Finanzministerium Nordrhein-Westfalen (englisch PPP-Task Force NRW) erfolgte im April 2002 die operative und strategische Umsetzung der PPP-Initiative in NRW.
Diese wurde durch die Landesregierung beauftragt, Public Private Partnership (dt. Öffentlich Private Partnerschaft) als Beschaffungsvariante für den Neubau bzw. die Sanierung öffentlicher Gebäude und Infrastruktur zu erproben und zu evaluieren.
Die PPP-Task Force hat die Aufgabe, PPP-Pilot- und Kooperationsprojekte auf Landes- und kommunaler Ebene zu initiieren, zu begleiten und zu beurteilen sowie Beratungsleitungen mitzufinanzieren. Sie ist zentraler Ansprechpartner für den öffentlichen Sektor und die Marktteilnehmer, bündelt Erfahrungen und gibt Projektbeteiligten mit Standardisierungen und Leitlinien Hilfestellung.

 

Was heißt Daseinsvorsorge?
Unter Daseinsvorsorge versteht man die öffentlichen Aufgaben, die eine Grundversorgung der Kommune mit den notwendigen Gütern und Leistungen sicherstellen, z.B. die allgemeine Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen wie Verkehrs- und Beförderungswesen, Gas-, Wasser-, und Elektrizitätsversorgung, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Friedhöfe etc. Häufig werden diese Aufgaben heute von kommunalwirtschaftlichen Betrieben wahrgenommen. In Mülheim an der Ruhr sind das z.B. als Energieversorger die medl GmbH (51% städtisch) oder als Entsorger die MEG mbH (51% städtisch).

 

Ist ÖPP Privatisierung?
Nein! Die Stadt Mülheim an der Ruhr bleibt im Rahmen von ÖPP-Projekten immer Eigentümerin. Eine materielle Privatisierung findet nicht statt. Es werden lediglich Leistungen (Sanierung, Betriebsleistungen, etc.) für einen begrenzten Zeitraum auf einen Privaten übertragen.

 

Warum macht die Stadt Mülheim an der Ruhr überhaupt PPP-Projekte?
ÖPP-Projekte verfolgen das Ziel, durch eine langfristig angelegte Zusammenarbeit zwischen  öffentlicher Hand und privater Wirtschaft öffentliche Infrastrukturprojekte effizienter zu realisieren als durch Eigenrealisierung. Wesentlich ist dabei die ganzheitliche und über den Lebenszyklus einer Immobilie (20-30 Jahre) angelegte Betrachtung der Kosten sowohl für die Sanierung als auch für den Betrieb. Öffentlich-Private Partnerschaften sind eine effiziente und schnelle Möglichkeit, den gegebenen Investitionsstau abzubauen.
ÖPP ist also eine Chance, etwas zu realisieren, was sonst gar nicht oder viel später in Angriff genommen werden könnte. Es ist jedoch kein reines Finanzierungsinstrument – wie das vielfach in der Öffentlichkeit kommuniziert wird – es ist vor allem auch die Chance für die Stadt, wirtschaftlicher zu arbeiten.

Mülheim an der Ruhr ist kein Einzelfall. Genau wie in anderen Ruhrgebietskommunen ist auch in Mülheim der Schuldenberg in den vergangenen Jahren gewachsen. Dazu haben vor allem verringerte Einnahmen, ein rapider Anstieg der Ausgaben im Sozialbereich sowie die Kosten der Wiedervereinigung geführt. Die Folge ist, dass Mülheim nur in sehr begrenztem Umfang kommunale Kredite für Investitionen aufnehmen darf. Und das, obwohl ein Gesamtsanierungsbedarf von 230 Mio. EUR besteht, davon allein 170 Mio. EUR für Schulen und Turnhallen. Diesen kann die Stadt offensichtlich aus eigener Kraft nicht beheben. Sie hat aber die Pflicht, Schulgebäude zu errichten und instand zu halten. Die Bereitstellung von guter Infrastruktur, insbesondere Schulen, ist daher eine wichtige Investition in die Zukunft der Stadt. Um das zu gewährleisten, müssen Lösungen gefunden werden. Eine davon kann Öffentlich-Private Partnerschaft sein.

Das Deutsche Institut für Urbanistik hat in einer Studie im Jahre 2001 einen kommunalen Investitionsbedarf für den Zeitraum 2000-2009 von 686,3 Mrd. EUR festgestellt. Der kommunale Investitionsbedarf für den Hochbau betrug dabei rund 188 Mrd. EUR.

Folie 3 zu den am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP oder auch PPP).

Folie 4 zu den am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP oder auch PPP). 

Folie 5 zu den am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP oder auch PPP). 

 

Welche Lösungen sind z.B. für die Sanierung von Schulen denkbar? – Beispiele.
Viele Schulgebäude und Turnhallen, die sich im Eigentum der Stadt befinden, sind sanierungsbedürftig. Die Stadt hat einen Gesamtsanierungsstau für alle Gebäude in Höhe von 230 Mio. EUR, davon allein für Schulgebäude und Turnhallen in Höhe von derzeit 170 Mio. EUR. Aber, Mülheim befindet sich in einem unfangreichen Haushaltssanierungsprozess, in dem die Aufnahme von Krediten für Investitionen begrenzt ist. Hier gilt die Nettoneuverschuldungslinie von Null Euro, d.h., dass das jährliche Kreditvolumen nicht höher als die jährlichen Tilgungszahlungen sein darf. Die Stadt darf also keine neuen Schulden machen. Die Verwaltung der Stadt Mülheim ist sich dessen bewusst, dass dies zum Schutz der nachfolgenden Generation wichtig ist und richtet danach ihr Handeln aus.

Lösungen

Abwarten bis die notwendigen Sanierungsmaßnahmen aus dem Haushalt finanziert werden können - das ist weder effektiv noch wirtschaftlich.

Würde die Stadt mit der Sanierung warten, bis sie die Finanzmittel angespart hat, kämen die Schulgebäude innerhalb der Wartezeit in einen noch schlechteren Zustand. Das würde zum einen den stetigen Wertverlust der Immobilien bedeuten, zum anderen, dass die anfallenden Sanierungskosten im Laufe der Jahre weiter stark steigen würden. Die Sanierung würde teurer bis unmöglich. Die Gebäude wären im schlimmsten Fall nicht mehr sanierbar, dann käme nur noch ein Neubau in Frage. Während dessen könnte die Stadt keinen angemessenen Raum zum Lernen und Lehren gewährleisten, d.h. sie würde ihrer Pflicht zur Daseinsvorsorge nicht nachkommen können. Die Bildung und das Wohl von Schülern und Lehrern wären gefährdet.

Sponsoring oder Schenkung – gut aber unwahrscheinlich

Die Sanierungskosten würden der Stadt geschenkt oder gesponsert. Aufgrund der Höhe des Investitionsbedarfs von 230 Mio. EUR wäre es gut, ist aber sehr unwahrscheinlich.

Haushaltsumschichtungen, z.B. durch Verzicht auf Ruhrbania – nicht möglich

Schon jetzt werden aus dem Haushalt nur die dringend notwendigen und unabweisbaren Maßnahmen finanziert. Neben den Schulsanierungsmaßnahmen sind dies im Wesentlichen die Straßenbaumaßnahmen.

Ruhrbania ist ein unverzichtbares Stadtentwicklungsprojekt und wird im Wesentlichen aus Grundstücksverkäufen und projektbezogenen Fördermitteln finanziert, die für die Schulsanierung oder andere Investitionen nicht eingesetzt werden können.

Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) – realistisch

Über eine Ausschreibung werden Angebote zur Sanierung und anschließenden Betreibung des Schulgebäudes eingeholt. Die Stadt hat die Pflicht, die investierenden Unternehmen auf ihre Seriosität und Solvenz sowie die Angebote, wie bereits erläutert, auf ihre bessere Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Nach gründlicher Abwägung von Wirtschaftlichkeit und Qualität sowie der Risiken und Chancen geht die Stadt mit einem Anbieter einen Vertrag über 20-30 Jahre ein. Zu was der private Partner sich verpflichtet wird gemeinsam verhandelt.
In der Regel sind es die folgenden Leistungen:

  • das Gebäude zu sanieren / modernisieren
  • das Gebäude zu betreiben, d.h. warten, instandhalten, renovieren und reinvestieren
  • das Gebäude nach der Vertragslaufzeit in einem hochwertigen und funktionsfähigen Zustand an die Stadt zurück zu geben.

Die Vorteile des Investors liegen dabei in einer langfristigen zuverlässigen Einnahmeerwartung.

Die Vorteile der Stadt liegen in einer wirtschaftlichen, werterhaltenden, bedarfsorientierten und zuverlässigen Gebäudebewirtschaftung. 

 

Was ist in Mülheim schon mit ÖPP realisiert worden?
Es gibt in Mülheim an der Ruhr bisher nur ein Projekt, welches nach den Regeln der PPP-Task Force NRW als ÖPP-Projekt zu bezeichnen ist, das ist das Medienhaus. Damit ist die Sanierung und der Umbau des Gebäudes Viktoriastraße 15-17 gemeint. Ansonsten ist noch kein weiteres ÖPP-Projekt in diesem Sinne umgesetzt worden.

 

Welche ÖPP-Projekte werden zurzeit für Mülheim geprüft?
Die folgenden Projekte werden aktuell auf ihre ÖPP-Tauglichkeit geprüft. Sie sind jedoch von dem anstehenden Bürgerentscheid nicht betroffen, da der entsprechende Ratsbeschluss, diese Schulsanierungen als ÖPP-Projekte durchzuführen, bereits rechtskräftig ist. Sollte der Wirtschaftlichkeitsvergleich also für eine ÖPP-Lösung sprechen, d.h. die Durchführung mit einem privaten Partner günstiger sein, dann werden diese Projekte als solche realisiert.

  • Sanierung städtisches Berufskolleg Kluse
  • Sanierung der Luisenschule - Gymnasium der Stadt Mülheim an der Ruhr inkl. Turnhalle
  • Sanierung der Karl-Ziegler-Schule - Gymnasium der Stadt Mülheim an der Ruhr inkl. Turnhalle
  • Sanierung des letzten Bauabschnittes des städtischen Gymnasiums Broich
  • Sanierung der Willy-Brandt-Schule - Gesamtschule der Stadt Mülheim an der Ruhr
  • Sanierung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule an der Augustastraße

 

Welche möglichen ÖPP-Projekte sind geplant und vom Bürgerentscheid abhängig?
Angedacht sind folgende Sanierungen sowie Neu-/Umbauten als ÖPP-Projekte zu realisieren. Deren Realisierbarkeit ist vom Ergebnis des jetzigen Bürgerentscheids abhängig.

Schulen:

  • Sanierung des Städt. Berufskollegs Stadtmitte am Standort Von-Bock-Straße einschließlich der sich auf dem Grundstück befindlichen Tageseinrichtung für Kinder an der Kämpchenstraße
  • Erweiterungsbau für das städtische Berufskolleg an der Lehnerstraße am Standort Von-Bock-Straße (Berufkolleg Stadtmitte) einschließlich zusätzlicher Klassenräume in Modulbauweise an der Kämpchenstraße
  • Sanierung des Gebäudes Lehnerstraße für die städtische Gesamtschule Saarn
  • Sanierung des Gebäudes der Otto-Pankok-Schule, Gymnasium der Stadt Mülheim an der Ruhr.

Sportanlagen:

  • Sanierung von rund fünf Schul-/Sportanlagen und den dazugehörigen Gebäuden (Umbau zu Kunstrasenplätzen).

 

Werden die Mülheimer Schulen privatisiert?
Nein! Keine Schule wird verkauft oder privatisiert!

  • Die Stadt bleibt Eigentümerin der Schulen.
  • Die Lehrer stehen weiterhin unter der Obhut der Landesregierung NRW.
  • Der Unterricht  wird weiterhin staatlich organisiert.

Die Sanierung der städtischen Gebäude mit privaten Partnern bedeutet also keine Privatisierung des Schulbetriebes.

Was wird aus dem an den Schulen beschäftigten arbeitenden städtischen Personal?

  • Schulsekretärinnen bleiben im städtischen Dienst.
  • Reinigungspersonal, Hausmeisterinnen, Hausmeistern, Handwerks- sowie Hilfskräften werden betriebsbedingt grundsätzlich nicht entlassen
  • Lehrpersonal und sonstiges pädagogisches Personal z.B. Schulpsychologen fallen als Landesbedienstete nicht in die Zuständigkeit der Stadt

Durch eine mittelfristige Personalplanung ist für die jetzt geplante Sanierung der sechs Schulen sichergestellt, dass über die natürliche Fluktuation z.B. Wechsel in den Ruhestand oder/und auch Wechsel auf eigenen Wunsch, kein Personalüberhang ensteht. Dies gilt vor allem für Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie Reinigungskräfte. Im Einzelfall kann es natürlich unter Wahrung des Besitzstandes zum Wechsel des Einsatzortes kommen.

 

Darf der private Partner sich in die Inhalte der Bildung einmischen?
Selbstverständlich nicht. Der Private übernimmt lediglich Aufgaben, die nicht zur originären Kernaufgabe der öffentlichen Hand gehören: die Sanierung und das langfristige Bereitstellen einer geeigneten Lernumgebung. Mit den Fragen der Bildung ist ein privater Partner nicht involviert, zudem dies auch aufgrund der Gesetzgebung ausgeschlossen ist. Der Bildungsauftrag obliegt dem Land NRW.

 

Warum gibt es in Mülheim an der Ruhr Vorbehalte gegenüber ÖPP-Projekten?
Vorbehalte gegenüber ÖPP-Projekten gibt es nicht nur in Mülheim. Sie ergeben sich aus der Komplexität der Materie sowie der medialen Begleitung und Publikation von ÖPP-Projekten, die eher kritisch verlaufen sind. Die von der Stadt Mülheim an der Ruhr geplanten ÖPP-Projekte richten sich allerdings streng nach den Vorgaben der vom Finanzministerium eingerichteten PPP-Task Force NRW. Deren Leitlinien sehen ausdrücklich den zweimaligen Nachweis der Wirtschaftlichkeit vor und zwar sowohl bei der Planung der Projekte (Machbarkeitsstudie) als auch bei der Vergabe der Projekte. Ist die Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen, darf das Projekt gar nicht realisiert werden. Weitere Vorbehalte zu ÖPP ergeben sich durch die in diesem Zusammenhang häufig verwendeten Schlagworte wie: Privatisierung, Outsourcing, Stellenabbau etc. Schlagworte dieser Art sind irreführend und wecken sehr leicht Emotionen und rufen Ängste hervor.

 

Wird durch ÖPP nicht alles viel teurer?
Das gesamte ÖPP-Projekt wird von einer umfangreichen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ständig begleitet. Dabei wird die Frage beantwortet, ob ÖPP wirtschaftlicher ist als die Durchführung dieses Projektes in Eigenrealisierung. Ein ÖPP-Projekt darf nur dann realisiert werden, wenn seine Wirtschaftlichkeit positiv nachgewiesen ist. Erweist es sich als unwirtschaftlich, muss die Ausschreibung aus haushaltsrechtlichen Gründen aufgehoben werden.

Im Verfahrensverlauf der ÖPP-Projekte, die in Mülheim an der Ruhr geplant sind oder durchgeführt wurden (z.B. Medienhaus) sind zwei Wirtschaftlichkeitsanalysen, die während der Ausschreibung mit den Konkretisierungen und Änderungen angepasst werden, zwingend vorgesehen. Die erste bei der sogenannten Machbarkeitsstudie und die zweite vor der Vergabe. Um eine Öffentlich-Private Partnerschaft einzugehen, muss die Frage der Wirtschaftlichkeit für die private Partnerschaft sprechen. Es geht also um mehr Wirtschaftlichkeit und damit um die Entlastung des Steuerzahlers. Zusätzlich stellt die Flexibilität des Haushaltes der Stadt Mülheim einen weiteren Vorteil von PPP-Projekten dar. Denn so müssen keine Großinvestitionen getätigt werden, die das derzeit geringe Budget, das der Stadt für Investitionen zur Verfügung steht, komplett an ein einziges Projekt binden.

Auch während der Vertragslaufzeit von 20 bis 30 Jahren findet ein Projektcontrolling statt, so dass eine stetige Transparenz gegeben und Einflussnahme möglich ist. Nach dem Prinzip der freien Marktwirtschaft ist es selbstverständlich, dass der private Partner am Projekt verdient. Aber er sorgt auch dafür, dass Arbeitsplätze erhalten bleiben und neue geschaffen werden. Die Effizienz des privaten Partners muss zur Erreichung der Gesamtwirtschaftlichkeit somit höher als die von ihm berücksichtigten Gewinnmargen sowie steuerlichen Nachteile sein.
Ein Vorteil der langen Laufzeit besteht gerade darin, dass auch der private Partner in diesem Zyklus das Gebäude instand halten muss. Deshalb wird er von Anfang an so effektiv sanieren, dass die Folgekosten, die er selbst trägt, so gering wie möglich ausfallen. Zudem sehen die Verträge eine permanente städtische Kontrolle vor. Die Stadt wahrt also ihre Eigentümerrechte.

 

Warum kann ein Privater Partner günstiger anbieten?
Im Gegensatz zum privaten Auftraggeber sind dem öffentlichen Auftraggeber durch ein stringentes Vergaberecht  bei der Vergabe von Bauaufträgen die Hände gebunden. Er darf z.B. nicht nachverhandeln. Der private Auftraggeber kann hingegen die ganze Bandbreite von Angebot und Nachfrage auf dem konkurrierenden freien Markt ausnutzen und sowohl den Preis als auch die Qualität besser mitbestimmen. Weitere Erfolgsfaktoren sind beispielsweise ein umfassendes Know-how im Rahmen neuer Technologien, ein flexiblerer Personaleinsatz, Beschaffungsvorteile durch größere Einkaufsmengen und die Vermeidung von Schnittstellen durch ein optimiertes Zusammenspiel zwischen Bau- und Betriebsleistungen. Aufgrund dieser Aspekte kann der Bau kurzfristiger umgesetzt und somit Finanzierungskosten eingespart, das Personal effizienter eingesetzt und kostengünstiger gebaut und betrieben werden.
Neben den reinen Kosteneffizienzen ist die partnerschaftliche Risikoübertragung ein weiterer Erfolgsfaktor zur Kostensenkung, da der Private bestimmte Risiken aufgrund einer besseren Beeinflussbarkeit (z.B. Bauzeitenüberschreitung) kostengünstiger übernehmen kann als die öffentliche Hand.

Folie 6 zu den am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP oder auch PPP). 

Folie 7 zu den am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP oder auch PPP). 

Folie 8 zu den am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP oder auch PPP). 

 

Was versprechen sich die privaten Partner von ÖPP?
Die privaten Unternehmen versprechen sich von der Beteiligung an ÖPP-Vorhaben neue Geschäftsfelder, in denen sie ihr spezielles, auch durch Erfahrungen gewonnenes Know-how, einbringen können. Das geschieht selbstverständlich auf der marktwirtschaftlichen Grundlage eines jeden privaten Unternehmens, der Erzielung von Gewinnen. Dennoch muss ÖPP für die Stadt immer wirtschaftlicher sein als eine Eigenrealisierung.
Die Finanzwirtschaft verspricht sich vom ÖPP-Geschäft in Deutschland aufgrund der steigenden Anzahl an umfangreichen Gebäudeportfolios auch neuartige Fondkonstruktionen, an denen sich private und gewerbliche Investoren in Form von Eigenkapital beteiligen können. Vor dem Hintergrund notwendiger Finanzierungsalternativen können so neue Formen der Kapitalbeschaffung umgesetzt werden. Andere Länder, wie z.B. Großbritannien, verfügen im Umgang mit ÖPP-Projekten bereits über einen Erfahrungshintergrund von rund 25 Jahren, d.h. von ca. einem Immobilien-/Projekt-Zyklus. Dort gehört es mittlerweile zu den üblichen und gelernten Finanzierungsmöglichkeiten öffentlicher Investitionen.

 

Wird das Tafelsilber der Stadt Mülheim verscherbelt?
Nein! Alle ÖPP-Objekte gehören weiterhin der Stadt Mülheim an der Ruhr, sie bleiben also in ihrem Eigentum. Der private Partner kümmert sich um die Sanierung, Bewirtschaftung und Instandhaltung der Immobilie, d.h. er kümmert sich um die Bausubstanz, die Innenausstattung, Heizung, Versorgung etc., aber er wird nicht Eigentümer.

 

Geht die Stadt durch die Finanzierungsform der Forfaitierung mit Einredeverzicht zusätzliche Risiken ein?
Bei der Forfaitierung verkauft der private ÖPP-Partner seine Forderungen auf Nutzungsentgelte für den investiven Teil eines ÖPP-Projekts, die er gegenüber der Stadt hat, an eine Bank. Direkt an diese zahlt die Stadt dann die laufenden Entgelte. Als Sicherheit erklärt die Stadt gegenüber der Bank, dass sie per Einredeverzicht die auf den investiven Teil bezogenen Entgelte stets in voller Höhe bezahlt. Hierdurch können fast kommunalkredit-ähnliche Konditionen erzielt werden, wovon beide Partner profitieren. Für die Stadt besteht aber jederzeit die Möglichkeit, gegenüber dem ÖPP-Partner Regress anzumelden.
Die einredefreie Forfaitierung für den investiven Teil eines ÖPP-Projekts bürdet der Stadt keine zusätzlichen Risiken auf. Denn auch bei der öffentlichen Eigenrealisierung eines Investitionsvorhabens durch die Aufnahme eines Kommunalkredits ist die öffentliche Hand der Schuldner, der auch hier gegenüber der Bank keine Einredemöglichkeiten hat. Hinzu kommt, dass bei der ÖPP-Variante die öffentliche Hand erst nach der mängelfreien Bauabnahme mit der Zahlung der Entgelte an den privaten ÖPP-Partner beginnt, während bei der öffentlichen Variante die Stadt bereits in einem früheren Stadium, nämlich entsprechend dem Baufortschritt, bezahlt.
Zusätzlich können besondere Risiken beispielsweise über Bürgschaften der Privaten rückversichert werden, um ein der Projektfinanzierung vergleichbares Sicherheitenmodell zu integrieren.

 

Könnte das Geld für Ruhrbania nicht besser in die Schulsanierung gesteckt werden?
Ruhrbania und Schulsanierung (auch Kindergärten u. Sportplätze) haben nichts miteinander zu tun. Ruhrbania ist ein unverzichtbares Stadtentwicklungsprojekt und wird im Wesentlichen aus Grundstücksverkaufserlösen und projektbezogenen Fördermitteln finanziert, die für die Schulsanierung oder andere Investitionen nicht eingesetzt werden können.

 

Wer ist Schuld am Sanierungsstau in Mülheim an der Ruhr?
Mülheim an der Ruhr ist kein Einzelfall. Genau wie in anderen Ruhrgebietskommunen ist auch in Mülheim der Schuldenberg in den vergangenen Jahren gewachsen. Dazu haben vor allem verringerte Einnahmen, ein rapider Anstieg der Ausgaben im Sozialbereich sowie die Kosten der Wiedervereinigung geführt. Die Folge ist, dass Mülheim nur in sehr begrenztem Umfang kommunale Kredite für Investitionen aufnehmen darf. Und das, obwohl ein Gesamtsanierungsbedarf von 230 Mio. EUR besteht, davon allein 170 Mio. EUR für Schulen und Turnhallen. Diesen kann die Stadt offensichtlich aus eigener Kraft nicht beheben. Sie hat aber die Pflicht, Schulgebäude zu errichten und instand zu halten. Die Bereitstellung von guter Infrastruktur, insbesondere Schulen, ist daher eine wichtige Investition in die Zukunft der Stadt. Um das zu gewährleisten, müssen Lösungen gefunden werden. Eine davon kann Öffentlich-Private Partnerschaft sein.

Das Deutsche Institut für Urbanistik hat in einer Studie im Jahre 2001 einen kommunalen Investitionsbedarf für den Zeitraum 2000-2009 von 686,3 Mrd. EUR festgestellt. Der kommunale Investitionsbedarf für den Hochbau betrug dabei rund 188 Mrd. EUR.

 

Hat der Mülheimer Mittelstand eine Chance bei den ÖPP-Projekten mitzumachen?
Ja, zum Beispiel dadurch, dass der Investor die Baumaßnahmen durch örtliche Firmen durchführen lässt. Das öffentliche Vergaberecht verbietet grundsätzlich das Bevorzugen von Unternehmensgruppen und somit auch des Mittelstands. Es wird jedoch bei den PPP-Ausschreibungen verstärkt darauf geachtet, mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen (z.B. Standardverträge, Reduktion der geforderten Angebotsleistungen etc.), die es ermöglichen, dass verstärkt Angebote von kleinen mittelständischen Unternehmen (KMU) abgeben werden und somit die Chancen des Mülheimer Mittelstandes verbessern.

Dies wird zum einen über die Projektvolumina, aber auch im Rahmen der geforderten Leistungsprofile erreicht (bspw. über kurze Reaktionszeiten vor Ort haben regionale Mittelständler Vorteile bei der Angebotsbearbeitung).

Darüber hinaus ist im Rahmen einer aktuellen Evaluation "PPP und Mittelstand" bestätigt worden, dass bei dem Großteil der PPP-Projekte der Mittelstand maßgeblich (meist über 80% aller Leistungserbringer) beteiligt wurde. Dies ist entweder auf der ersten Ebene im Rahmen des Anbieterkonsortiums oder aber auf den nachgelagerten Ebenen als Nachunternehmer der Fall.

Folie 9 zu den am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP oder auch PPP). 

 

Was bedeutet ein ÖPP-Vertrag für die Stadt über die Dauer eines ÖPP-Projekts?
In dieser Zeit

  • bleibt die Stadt Eigentümer des Gebäudes als eine Form der Betreibermodelle.
  • unterhält und pflegt der Private Partner das Gebäude während der Vertragslaufzeit, wie vereinbart.
  • leistet die Stadt das sogenannte ÖPP-Entgelt an den privaten Partner.
  • hat die Stadt als Eigentümerin das Recht der Kontrolle und die Möglichkeit der Durchsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
  • kommt die Stadt ihrer Pflicht der Daseinsvorsorge nach.
  • kann die Stadt ihre Finanzen sicher kalkulieren.
  • muss das ÖPP-Projekt als kreditähnliches Geschäft berücksichtigt werden.
  • muss die Stadt nicht auf andere wichtige Leistungen und Entwicklungen und Investitionen in den Erhalt und die Zukunft der Stadt verzichten.
  • stellt die Stadt sicher, dass das Eigentum gewahrt und darüber hinaus gepflegt wird.
  • kann die Stadt das Ziel, den Haushalt zu konsolidieren, weiter verfolgen.
  • wird die Bildung der Kinder gewährleistet.

Die Verträge mit dem Investor gehen immer von einer werterhaltenden Instandhaltung des Gebäudes aus, sodass nach Ablauf des Vertrages der Stadt eine funktionsfähige und hochwertige Immobilie übergeben wird. Die Stadt kann den Betrieb des Gebäudes dann wieder vollständig übernehmen. Oder zu diesem Zeitpunkt andere wirtschaftliche Lösungen finden.

 

"Was passiert, wenn der Partner insolvent wird?"

Bei einer Insolvenz des privaten Partners in der Bauphase besteht kein Risiko zum Nachteil der Stadt, da der Bau vom privaten Partner vorfinanziert wird. Erst mit Abschluss der Baumaßnahme beginnt die Zahlungspflicht des öffentlichen Auftraggebers. Damit bietet das neu errichtete oder sanierte Gebäude, das der Private auf dem Grundstück der Stadt errichtet hat, eine ausreichende Sicherheit (die Stadt bleibt Eigentümerin des sanierten/neuen Gebäudes, ohne dafür gezahlt zu haben). Dem Privaten steht zwar in der Regel eine Entschädigung zu, der öffentliche Auftraggeber kann aber seine eigenen Schadenspositionen mit der Entschädigung verrechnen, bevor er weitere Zahlungen an die unter Insolvenzverwaltung stehende Gesellschaft leisten muss.

Eine Insolvenz des privaten Partners während der Betriebsphase führt dazu, dass die Leistungen, die für den Betrieb erforderlich sind, an einen anderen Partner vergeben werden oder durch die Stadt selbst erbracht werden. Etwaige Mehrkosten sind durch entsprechende Bürgschaften abgedeckt, so dass Risiken zu Lasten der Stadt minimiert werden.

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Stand: 27.08.2007

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