Kommunalverfassungsrechtliche Grundlagen
Die Gemeinden bilden die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaus in der Bundesrepublik Deutschland. Sie fördern das Wohl der Einwohner*innen in freier Selbstverwaltung durch ihre von den Bürger*innen direkt gewählten Organe. Das sind in Mülheim der Rat der Stadt, der Oberbürgermeister und die Bezirksvertretungen.
Die wichtigste gesetzliche Grundlage für das Handeln der Stadt Mülheim an der Ruhr, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Die Gemeindeordnung legt fest, wie sich unsere Stadt im Zusammenspiel der politischen Kräfte vor Ort, der Verwaltung, der kommunalen Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung) und dem Land Nordrhein-Westfalen organisiert. Dazu regelt die Gemeindeordnung die Aufgaben des Oberbürgermeisters, des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Integrationsrates. Sie bestimmt weiterhin, welche Rechte und Pflichten die Mitglieder der Gremien haben. Außerdem bietet die Gemeindeordnung Möglichkeiten, sich über Anregungen, Beschwerden, Einwohner*innenanträge, Bürger*innenbegehren und -entscheide direkt an den politischen Prozessen der Willensbildung in der Gemeinde zu beteiligen.
Die Vorschriften der Hauptsatzung für die Stadt Mülheim an der Ruhr sowie die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt präzisieren und ergänzen die Regelungen der Gemeindeordnung.
Zur Gemeindeordnung und zu weiteren gesetzlichen Grundlagen gibt es oftmals umfangreiche Kommentierungen, die jedoch aus urheberrechtlichen Gründen hier nicht veröffentlicht werden dürfen. Entsprechende Materialien stehen Ihnen bei Interesse in der Stadtbibliothek zur Verfügung.
Kontakt
Kontext
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Stand 26.04.2022) (Dateigröße: 884 KB/-typ: pdf)
- GeschO_Rat_Ausschuesse_BVen_(redNF_02_07_2021)_ (Dateigröße: 147 KB/-typ: pdf)
- Hauptsatzung_der_Stadt_MH_vom_02_07_2020_in_der_Fassung_vom_12_07_2021_ (Dateigröße: 1195 KB/-typ: pdf)
Stand: 10.05.2023
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