Archiv-Beitrag vom 14.04.2022Öffnungszeiten an den Osterfeiertagen: Wann gibt es frische Brötchen?
An den Osterfeiertagen gelten besondere Regeln. Bäckereien, Blumengeschäfte und Zeitungsläden dürfen am Karfreitag und am 1. Feiertag (Ostersonntag) für die Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Dagegen müssen die Verkaufsstellen am 2. Feiertag (Ostermontag) geschlossen bleiben.
Karfreitag gehört - wie auch Allerheiligen, der Totensonntag und der Volkstrauertag - zu den sogenannten stillen Feiertagen. Im NRW-Landesgesetz ist geregelt, dass es bereits am Gründonnerstag ab 18 Uhr still ist: es gilt ein öffentliches Tanzverbot. Am Karfreitag selbst bleiben alle Geschäfte – bis auf Bäckereien, Blumengeschäfte und Zeitungsläden an fünf Stunden – geschlossen. Das gilt auch für Spielhallen und Wettannahmestellen.
Gaststätten dürfen am Karfreitag zwar öffnen, jedoch sind dort alle musikalischen und sonstigen unterhaltenden Darbietungen verboten. Auch private Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen sind nicht erlaubt. Es dürfen außerdem keine Wochenmärkte, gewerbliche Ausstellungen, Zirkusaufführungen, Volksfeste oder ähnliche Veranstaltungen stattfinden. Das gilt ebenfalls für Sportveranstaltungen. Filme dürfen nur gezeigt werden, wenn sie vom Kultusministerium als geeignet anerkannt sind. Das Verbot gilt bis zum nächsten Tag (Samstag), 6 Uhr.
Kulturelle Veranstaltungen – auch ernsten Charakters - sind während der Hauptzeit des Gottesdienstes (6-11 Uhr) untersagt. Anschließend sind jedoch Aufführungen erlaubt, die dem ernsten Charakter des stillen Feiertages entsprechen. An Karfreitag dürfen aber Kunstausstellungen, Museen, Schwimmbäder und Zoos öffnen.
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Stand: 19.04.2022
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