Reisendenlisten für Klassenfahrten

Reisendenlisten für Klassenfahrten

Für die Teilnahme von ausländischen Schüler*innen an Klassenfahrten ins europäische Ausland hat der Rat der Europäischen Union zur Erleichterung der Einreise die Reisendenliste eingeführt. Schüler*innen, die nicht Mitglied eines EU-Staates sind, benötigen in der Regel für die Einreise in das Zielland ein Visum. Dieses wird für die Schulfahrten durch die "Liste der Reisenden" ersetzt. In diese Liste werden die Schüler*innen mit Passfoto eingetragen; dadurch wird eine problemlose Einreise in alle Schengen-Staaten ermöglicht.

Frankreich, Paris, Eiffelturm, Reisen ins europäische Ausland - Pixabay

Die Reisendenliste gilt nicht für die Einreise in alle EU-Staaten. Erkundigen Sie sich bitte bei den jeweiligen Vertretungen der EU-Staaten, die nicht dem Schengen-Abkommen beigetreten sind, über die Einreisebestimmungen.

Der Antrag kann formlos und frühzeitig (Bearbeitungszeit etwa eine Woche) von der Schule gestellt werden und muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname und Geburtsdatum der Schüler*innen
  • Zeitraum und Ziel der Reise
  • Anschrift der Schule und Namen der begleitenden Lehrpersonen
  • von allen Schüler*innen ein biometrisches Foto

Gebühren

  • pro Schüler*in 6,00 Euro
  • volljährige Schüler*innen 12,00 Euro

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Stand: 27.11.2024

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