Reisendenlisten für Klassenfahrten
Für die Teilnahme von ausländischen Schülern und Schülerinnen an Klassenfahrten ins europäische Ausland hat der Rat der Europäischen Union zur Erleichterung der Einreise die Reisendenliste eingeführt. Schülerinnen und Schüler, die nicht Mitglied eines EU-Staates sind, benötigen in der Regel für die Einreise in das Zielland ein Visum. Dieses wird für die Schulfahrten durch die "Liste der Reisenden" ersetzt. In diese Liste werden die Schülerinnen und Schüler mit Passfoto eingetragen; dadurch wird eine problemlose Einreise in alle Schengen-Staaten ermöglicht.
Die Reisendenliste gilt nicht für die Einreise in alle EU-Staaten. Erkundigen Sie sich bitte bei den jeweiligen Vertretungen der EU-Staaten, die nicht dem Schengen-Abkommen beigetreten sind, über die Einreisebestimmungen.
Der Antrag kann formlos und frühzeitig (Bearbeitungszeit etwa eine Woche) von der Schule gestellt werden und muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname und Geburtsdatum der Schülerinnen und Schüler
- Zeitraum und Ziel der Reise
- Anschrift der Schule und Namen der begleitenden Lehrpersonen
- Außerdem ist von jedem Schüler und jeder Schülerin ein biometrisches Foto einzureichen.
Gebühren
- Die Verwaltungsgebühr beträgt pro Schüler oder Schülerin 6,00 Euro.
- Für volljährige Schülerinnen und Schüler beträgt die Gebühr 12,00 Euro.
Kontakt
Stand: 12.10.2020
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