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Erlaubnispflichtige Grundwasserentnahme
Für alle Wasserentnahmestellen (Brunnen), die nicht einer erlaubnisfreien Grundwasserentnahme unterliegen, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die gebührenpflichtig ist.
Bei der Entnahme von über 600.000 m³ pro Jahr fällt die Entscheidung über die Grundwassernutzung in die Zuständigkeit der Oberen Wasserbehörde bei der Bezirksregierung.
Unter dieser Menge ist für die wasserrechtliche Erlaubnis die Untere Wasserbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr zuständig
Den Antrag auf die wasserrechtliche Erlaubnis stellen Sie formlos und fügen bitte in sechsfacher Ausfertigung die folgenden Angaben/Unterlagen bei.
Kontakt
Stand: 10.01.2012













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