Wohnberechtigungsschein
Zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung ist ein sogenannter Wohnberechtigungsschein (WBS) unbedingt erforderlich.
Eigentümer*innen dürfen die Wohnung nur dann vermieten, wenn die Wohnungssuchenden einen solchen vorlegen. Zuständig ist die Gemeinde, in der Sie gemeldet sind. Ein in Nordrhein-Westfahlen ausgestellter Wohnberechtigungsschein ist gültig in ganz Nordrhein-Westfalen.
Ein Wohnberechtigungsschein kann nur erteilt werden, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Einkommen
Die Einkommensgrenze ist von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen abhängig, für weitere Informationen klicken Sie hier
Bei der Berechnung des Einkommens werden die Einkünfte des vergangenen Kalenderjahres oder gegebenenfalls des laufenden Jahres hochgerechnet und zugrunde gelegt.
Die Einkünfte werden um die Höhe der Werbungskosten, Freibeträge sowie pauschale Abzugsbeträge vermindert.
2. Wohnungsgröße
Die angemessene Wohnungsgröße staffelt sich wie folgt:
- für Alleinstehende: 50 Quadratmeter Wohnfläche
- für einen Zwei-Personen-Haushalt: 2 Wohnräume oder 65 Quadratmeter Wohnfläche
- für einen Drei-Personen-Haushalt: 3 Wohnräume oder 80 Quadratmeter Wohnfläche
- für jede weitere Haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 Quadratmeter Wohnfläche
Ein Wohnberechtigungsschein kann
- gezielt für eine spezielle Wohnung erteilt werden. Voraussetzung dafür ist die Einverständniserklärung der vermietenden Person der neuen Wohnung.
- allgemein unter Berücksichtigung der Einkünfte erteilt werden. Sie berechtigt dann zum Bezug einer Wohnung, deren Größe den Angaben auf dem Wohnberechtigungsschein entspricht.
In Ausnahmefällen kann auch ein Wohnberechtigungsschein erteilt werden, der von den genannten Voraussetzungen abweicht.
Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen möchten, finden Sie die Antragsunterlagen weiter unten. Alternativ können Sie sich auch online bei uns registrieren und hier die Unterlagen anfordern.
Wenn Sie sich zurzeit auf Wohnungssuche befinden, besteht die Möglichkeit, sich online in die Wohnungsvermittlung eintragen zu lassen. Hier finden Sie dazu weitere Informationen.
Unterlagen
Nachweise über die Einkünfte (zum Beispiel: Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber, Rentenbescheid, Leistungsbescheid, et cetera) des vergangenen Kalenderjahres und des laufenden Jahres.
Nachweis über den Aufenthaltstitel bei ausländischen Mitbürgern sofern zutreffend – Schwerbehindertenausweis, Nachweis über Pflegebedürftigkeit, Mutterpass und gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen Heiratsurkunde, falls die Antragstellenden innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragsstellung geheiratet haben und jünger als 40 Jahre sind.
Gebühren
Die Gebühren für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins richten sich nach der Höhe des Einkommens und liegen bei 5,- Euro beziehungsweise 10,- Euro.
Kontakt
Kontext
- Anlage_Antrag_WBS_ (Dateigröße: 200 KB/-typ: pdf)
- Anlage_B_Sonstige_Einkuenfte_ (Dateigröße: 39 KB/-typ: pdf)
- Verdienstbescheinigung_ohne_Jahreszahl_pdf_ (Dateigröße: 222 KB/-typ: pdf)
Stand: 25.04.2024
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