Grundsatzerklärung gegen Gewalt

Grundsatzerklärung gegen Gewalt

Grafische Darstellung der Skyline der Stadt Mülheim an der Ruhr - Quelle: Mülheimer Stadtmarketing und Tourismus GmbH (MST)

Alle Ämter und Einrichtungen des Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr sind gewaltfreie Orte. Jegliche Form von Gewalt wird nicht toleriert. 

Deshalb ergreifen wir alle geeigneten Maßnahmen, um das Auftreten von Gewaltvorfällen und Gefährdungen gegenüber den Beschäftigten der Stadtverwaltung sowohl im Innen-, als auch im Außendienst zu vermeiden.

Es gilt bei uns der Grundsatz: Null Toleranz bei Gewalt!

Zum Schutz unserer Mitarbeitenden akzeptieren wir daher keinesfalls:

  • jede Form von körperlicher, psychischer und verbaler Gewalt oder Diskriminierung 
  • Sachbeschädigungen
  • Bedrohungen
  • das Mitbringen und Zeigen von Waffen jeder Art
  • verbale Belästigungen und Beleidigungen
  • sexuelle Belästigungen und Übergriffe
  • Stalking und jegliche Form von Verfolgung auch außerhalb der Dienststellen
  • Mobbing und Cybermobbing
  • jeglichen Ausdruck von Gewaltfantasien

Jede Handlung, die gegen diesen Grundsatz der Gewaltfreiheit verstößt, wird von der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr dokumentiert und nach Prüfung zur Anzeige gebracht.
Betroffene von Gewalt am Arbeitsplatz erfahren eine entsprechende Erstversorgung und Nachsorge.

Mülheim an der Ruhr, im Oktober 2023



Übersetzungen der Grundsatzerklärung gegen Gewalt:

Kontakt


Stand: 30.10.2023

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