Wahl von Schöffinnen und Schöffen
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Voraussetzung für die Tätigkeit als Schöffin oder Schöffe ist die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die laufende Amtszeit der Schöffen und Schöffinnen am Amtsgericht Duisburg (Steuer-, Wirtschafts- und Umweltstrafsachen) sowie am Landgericht Duisburg (Strafsachen) begann am 1. Januar 2019 und endet am 31. Dezember 2023.
Die Wahl erfolgt folglich für fünf Jahre.
Weitere telefonische Auskünfte zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie beim Rats- und Rechtsamt unter den Rufnummern 455-3032 sowie 455-3030.
Bei konkreten inhaltlichen Fragen zum Schöffenamt wenden Sie sich bitte das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr unter der Rufnummer 4509-0.
Darüber hinaus finden Sie umfassende Informationen über die Tätigkeit der Schöffinnen und Schöffen im beigefügten Merkblatt sowie auf den Internetseiten www.justiz.nrw.de und www.schoeffenwahl.de.
Kontakt
Stand: 07.01.2021
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