Schöff*innenwahl 2023

Schöff*innenwahl 2023

Schöff*innenwahl 2023 in Erwachsenenstrafsachen sowie in Jugendstrafsachen

(Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028)

Justicia-Statue mit Waage und Schwert in den Händen, im Hintergrund blauer Himmel. Gerechtigkeit, Rechtsgrundlagen,  gesetzlichen Grundlagen - Pixabay

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Vorschlagslisten der Schöff*innen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 in Erwachsenen- und Jugendstrafsachen zusammengestellt. 

Erwachsenenstrafsachen

Für die Amtszeit wird folgende Anzahl von Schöff*innen gesucht:

a) für die Schöffengerichte und die gemeinsamen Schöffengerichte im Amtsgerichtsbezirk Mülheim an der Ruhr:

  • 17 Hauptschöff*innen sowie 10 Ersatzschöff*innen

b) für die bei dem Amtsgericht Duisburg eingerichteten gemeinsamen Schöffengerichte für Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen sowie für Umweltstrafsachen aus dem Amtsgerichtsbezirk Mülheim an der Ruhr:

  • 1 Hauptschöffin*Hauptschöffe

c) für die Strafkammern des Landgerichts Duisburg aus dem Amtsgerichtsbezirk Mülheim an der Ruhr:

  • 32 Hauptschöff*innen

Jugendstrafsachen

Für die Amtszeit wird folgende Anzahl von Schöff*innen gesucht:

a) Amtsgericht Mülheim an der Ruhr:

  • 18 Jugendhauptschöff*innen sowie 10 Jugendersatzschöff*innen 

b) Landgericht Duisburg

  • 5 Jugendhauptschöff*innen

Interessierte Bürger*innen für die oben genannten Schöff*innenämter können sich ab sofort bewerben.
Die Bewerbungsvordrucke, getrennt nach Erwachsenen- und Jugendstrafsachen, sowie allgemeine Informationen zum Schöff*innenamt stehen im Kontext als pdf-Dateien zum Herunterladen bereit.

Unter Berücksichtigung wahlrechtlicher Termine zur Schöff*innenwahl endet aus organisatorischen Gründen die Bewerbungsfrist in Mülheim an der Ruhr am 5. Mai 2023.

Der Schöffenwahlausschuss tritt im Zeitraum vom 16. September bis 15. Oktober 2023 zur Wahl der Schöff*innen zusammen. Ein konkreter Termin steht voraussichtlich erst im Juni 2023 fest. Die gewählten Schöff*innen werden dann nach der Wahl vom Amtsgericht Mülheim an der Ruhr benachrichtigt.

Gewählt werden kann nur, wer Deutsche*r ist, am 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet hat, zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste in Mülheim an der Ruhr wohnt und ein solches Amt ausüben darf.

Personen, die das 70. Lebensjahr bereits vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 vollenden, sollen nicht zum Schöff*innenamt berufen werden.

Bei der Berufsangabe sind Sammelbegriffe wie Angestellte*r zu vermeiden. Rentner*innen müssen zudem auch ihre frühere Tätigkeit angeben.

Weitere Informationen zur Schöff*innenwahl finden Sie im Internet beispielsweise unter: 

Telefonische Auskünfte zur Wahl der Schöff*innen in Erwachsenenstrafsachen erhalten Sie im Rats- und Rechtsamt unter den Rufnummern 0208 / 455-3032 sowie -3031.

Auskünfte zur Wahl der Jugendschöff*innen erhalten Sie im Sozialamt (Kommunaler Sozialer Dienst - KSD) unter der Rufnummer 0208 / 455-5153.

Kontakt

Kontext


Stand: 03.02.2023

[schließen]

Fehler melden

Sie haben einen Fehler auf dieser Internetseite gefunden? Bitte teilen Sie ihn uns mit. Ein Redakteur wird sich umgehend darum kümmern.

Haben Sie ein anderes Anliegen, um das wir uns kümmern sollen, dann wenden Sie sich bitte an die Bürgeragentur.

Ihre Nachricht

 

Drucken | RSS-Feed | Fehler melden

Transparenter Pixel