Archiv-Beitrag vom 14.05.2018Bewerbungsfrist für Jugendschöffen verlängert!

Archiv-Beitrag vom 14.05.2018Bewerbungsfrist für Jugendschöffen verlängert!

Aktuell ist die Bewerberliste für das Jugendschöffenamt für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 noch nicht vollständig. Es fehlen 23 Personen von insgesamt 68 benötigten Bewerbenden, um die gesetzlichen Vorgaben zur Jugendschöffenwahl zu erfüllen. Um eine Zwangsverpflichtung von Mülheimer Bürgerinnen und Bürgern zu vermeiden, wurde die Bewerbungsfrist bis zum 30. Mai 2018 verlängert.

Justitia. Gerichtliche Verfahren. Gesetz. Ordnung. Sicherheit. Schiedspersonen - (c)Tim Reckmann/PIXELIO

Ziel des Schöffenamtes ist es, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz zu stärken. Gesucht werden Frauen und Männer, die am 1. Januar 2019 das 25. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 70 Jahre alt sind. Sie müssen ihren ersten Wohnsitz in Mülheim an der Ruhr haben. Die Grundhaltung als Jugendschöffin und Jugendschöffe sollte durch Objektivität und Unabhängigkeit gekennzeichnet sein, denn sie tragen eine große Verantwortung gegenüber den Angeklagten, den Zeugen und den Opfern. Für das Amt des Jugendschöffen werden Erfahrungen mit jungen Menschen vorausgesetzt, aber keine strafrechtlichen Vorkenntnisse erwartet.
Probleme mit Arbeitgebenden dürfte es bei der Ausübung des Ehrenamtes nicht geben, denn diese werden vom Gesetzgeber verpflichtet, Schöffen und Schöffinnen für diese Zeit freizustellen. Die Einsatztermine für die ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen bleiben bei alledem überschaubar.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bitte bis zum 30. Mai 2018 an den Kommunalen Sozialen Dienst/Jugendhilfe im Strafverfahren, Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr (Telefon: 455-5153).

Hier finden Sie die Bewerbungsformulare
Weitere Informationen zum Jugendschöffenamt bietet die Internetseite: www.schoeffenwahl.de.

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Stand: 25.05.2018

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