Archiv-Beitrag vom 22.01.2018Wahl von Schöffen

Archiv-Beitrag vom 22.01.2018Wahl von Schöffen

Justitia. Gerichtliche Verfahren. Gesetz. Ordnung. Sicherheit. Schiedspersonen - (c)Tim Reckmann/PIXELIOIm ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Vorschlagslisten der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 zusammengestellt. 
Gesucht werden in Mülheim an der Ruhr insgesamt 58 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Mülheim an der Ruhr und Landgericht Duisburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. 
Die Bewerbungsfrist endet aus organisatorischen Gründen in Mülheim an der Ruhr am 30. April 2018.
Der Schöffenwahlausschuss tritt in dem vorgegebenen Zeitraum vom 16. September bis 15. Oktober 2018 zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen zusammen. Ein konkreter Termin liegt noch nicht vor. Die gewählten Schöffinnen und Schöffen werden dann nach der Wahl vom Amtsgericht Mülheim an der Ruhr benachrichtigt.

Was sind die Voraussetzungen für ein Schöffenamt?
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in Mülheim an der Ruhr wohnen, am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet, die aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Das verantwortungsvolle Ehrenamt verlangt in hohem Maße Unvoreingenommenheit, Objektivität und Selbstständigkeit, aber auch - wegen des teilweise anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Daneben müssen Schöffen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. 

Was muss ein Schöffe tun?
Im Gericht sind Schöffen mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Gegen beide Schöffen kann somit niemand verurteilt werden, da für jedes Strafmaß eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist. In der Hauptverhandlung steht auch den Schöffen ein Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interesse?
Interessenten für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen melden sich bitte telefonisch beim Rats- und Rechtsamt unter den Rufnummern 455-3032 und -3033.
Das entsprechende Bewerbungsformular wird Ihnen dann postalisch zugesandt, kann aber auch im Internet im Beitrag "Wahl von Schöffen" heruntergeladen werden. 

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Stand: 26.01.2018

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