Archiv-Beitrag vom 08.07.2020Eintrag ins Wählerverzeichnis für wahlberechtigte Unionsbürger

Archiv-Beitrag vom 08.07.2020Eintrag ins Wählerverzeichnis für wahlberechtigte Unionsbürger

Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach dem Meldegesetz NRW von der Meldepflicht befreit sind, müssen bis zum 16. Tag vor der Wahl (28. August 2020) einen entsprechenden Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Dies ist so in der Kommunalwahlordnung für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt.

Das Foto zeigt das Gebäude der Vereinten Nationen mit Flaggen aller beteiligten Länder vor der UNO in New York. Unionsbürger, Wahlberechtigte, Wahlen, Ausländerinnen, Ausländische. - Pixabay

Hierbei handelt es sich vornehmlich um Unionsbürgerinnen und -bürger, die Mitglied einer ausländischen diplomatischen Mission oder konsularischen Vertretung sind oder den hier stationierten NATO-Streitkräften angehören. Dieses gilt auch für die im gleichen Haushalt lebenden Familienangehörigen.
Die Antragsvordrucke liegen in der Bürgeragentur, Schollenstraße 2, 45468 Mülheim an der Ruhr, sowie im Rats- und Rechtsamt, Am Rathaus 1, Eingang am Rathausmarkt, Zimmer B.111, bereit und können dort zu den allgemeinen Öffnungszeiten abgeholt oder unter der Rufnummer 455 – 3032 telefonisch angefordert werden.

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Stand: 08.07.2020

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