Archiv-Beitrag vom 20.07.2020Elektronische Erstattung einer Gewerbeanzeige

Archiv-Beitrag vom 20.07.2020Elektronische Erstattung einer Gewerbeanzeige

Gründerinnen und Gründer können seit März 2019 ihr Gewerbe vollelektronisch und medienbruchfrei bequem „vom Sofa aus“ im Gewerbe-Service-Portal.NRW an-, um- oder abmelden. Das heißt, die gesamte Kommunikation erfolgt mit den Kundinnen und Kunden elektronisch.
Außerdem ist die Gewerbeanzeige mit einer elektronischen Bezahlmöglichkeit (ePayBL) und einer automatisiert erzeugten Bescheinigung verknüpft. 
Alle Informationen erhalten Sie unter www.gewerbe.nrw.

Eine junge Frau sitzt arbeitend auf dem Sofa vor ihrem Laptop. Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmende, Gewerbe, Businessplan, Geschäftsleute, Ordnungsamt, Anmeldung - Canva

Für die elektronische Erstattung einer Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung ist lediglich eine Registrierung oder Anmeldung im Servicekonto.NRW erforderlich, informiert das Ordnungsamt.
Ein weiterer Ausbau zu einer digitalen Dienstleistungsplattform für die Wirtschaft, nämlich dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW ist in Arbeit.

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Stand: 20.07.2020

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