Archiv-Beitrag vom 29.05.2020Halbe Elternbeiträge im Juni und Juli

Archiv-Beitrag vom 29.05.2020Halbe Elternbeiträge im Juni und Juli

Ab dem 8. Juni startet in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb. Da dieser Regelbetrieb aufgrund der Infektionslage jedoch weiterhin qualitativ und quantitativ mit Einschränkungen verbunden ist, hat sich die Landesregierung mit den Kommunen darauf verständigt, in den Monaten Juni und Juli den Eltern die Hälfte der Elternbeiträge zu erlassen. Den Ausfall teilen sich Land und Kommunen hälftig.

Bauklötze, Kindertagesstätte, Kindergarten, Kinderbetreuung, Elternbeiträge - Pixabay


Die Umsetzung in Mülheim an der Ruhr ist wie folgt geregelt:

  • Für den Monat Juni werden von der Stadt keine Elternbeiträge abgebucht. Sofern Eltern die Elternbeiträge per Dauerauftrag und nicht per Einzugsermächtigung bezahlen, können diese Daueraufträge für Juni ausgesetzt werden.
  • Im Juli wird der volle Betrag abgebucht und damit die hälftigen Beiträge für die Monate Juni und Juli beglichen. Einzelfälle, die in den Monaten Juni und Juli unterschiedlich hohe Beiträge bezahlen müssten, werden gesondert berechnet.
  • Bei den Verpflegungskosten ändert sich nichts. Diese werden nach den bestehenden Regelungen weiterhin dann berechnet, wenn die Mittagsverpflegung in Anspruch genommen wird.

Die Vorgehensweise steht unter dem Vorbehalt der kurzfristigen Entscheidung der politischen Gremien.

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Stand: 29.05.2020

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