Archiv-Beitrag vom 19.10.2020Krisenstabsleiter Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort: Wir sprechen von einer hohen Gefährdung - wir brauchen strenge Regeln

Archiv-Beitrag vom 19.10.2020Krisenstabsleiter Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort: Wir sprechen von einer hohen Gefährdung - wir brauchen strenge Regeln

Mit den Zahlen vom Wochenende wird die Inzidenz bei über 70 liegen

„Es besteht derzeit eine hohe Gesundheitsgefährdung, daher brauchen wir strenge Regelungen“, so Krisenstabsleiter Dr. Frank Steinfort in der Krisenstabssitzung am 19. Oktober 2020. Auch die anwesenden Ärztinnen und Ärzte warnten: es ist ein restriktives Vorgehen geboten! Wir müssen uns mehr disziplinieren, so war der einhellige Tenor in der Sitzung. Die Situation ist derzeit herausfordernder als noch im März oder April diesen Jahres.
Die gültige Coronaschutzverordnung lässt für Veranstaltungen im Innen- oder Außenbereich bis zu 100 Personen zu. Bis zu 250 Menschen könnten es sein, wenn ein entsprechendes Hygienekonzept der Veranstaltenden durch das Gesundheitsamt geprüft wird. „Wir bleiben bei 100 Personen“, so Dr. Steinfort, „vor allem wegen der hohen Infektionsgefahr, auch werden keine weiteren Kapazitäten des Gesundheitsamtes blockiert, die wir für wichtigere Aufgaben einsetzen müssen, zum Beispiel für die Nachverfolgung von Infektionsketten“. 
Innerhalb des Gesundheitsamtes stehen 42 Mitarbeitende zur Nachverfolgung zur Verfügung, aus der übrigen Stadtverwaltung sind außerdem 20 Personen geschult und aktiviert worden. Die Zahl der Ermittlung bei Neuinfektionen liegt zwischen 10 und 30 Personen täglich. Diese müssen direkt nachverfolgt werden, hinzu kommen regelmäßige Kontakte zu den Infizierten. Außerdem individuelle Kontakte zu in Quarantäne befindlichen. Die Kontaktnachverfolgung erfolgt fast ausschließlich telefonisch. 

Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort, Leiter Krisenstab - Walter Schernstein

Das Land hat vorgegeben, dass es in öffentlichen Außenbereichen, in denen regelmäßig eine Unterschreitung des Mindestabstandes zu erwarten ist, eine Maskenpflicht geben muss. Die Bereiche müssen die Städte selber vorgeben, so das Land. „Wir haben eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, in der die betroffenen Bereiche definiert werden“, so Steinfort. Sie ist ab dem 20. Oktober 2020 gültig. Betroffen sind dann die Innenstadt und Einkaufsbereiche in den einzelnen Stadtteilen. Die Verfügung definiert die Bereiche straßengenau. (Maskenpflicht: montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 16.00 Uhr Pflicht zum  Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.)

Das Diagnosezentrum ist mit 150 Testungen während der jetzigen Öffnungszeiten nahezu gänzlich ausgelastet. Ab der kommenden Woche wird es daher auch zwei Stunden für Testungen am Nachmittag geben: 14 bis 16 Uhr, reserviert für Ver- und Rückreisende. Auch diese Termine müssen online gebucht werden und zwar erstmalig ab Freitag (23.10.)  unter dem Link: https://www1.muelheim-ruhr.de/corona/terminbuchung
Personen ohne Internetzugang können sich an das KommunikationsCenter der Stadt unter der Rufnummer 4 55 - 22 wenden.

Gemeinsam mit Oberbürgermeister Marc Buchholz richtet der Krisenstabsleiter einen dringenden Appell an die Bevölkerung: Bei allen Regelungen der Coronaschutzverordnung gilt für den privaten Raum – also das eigene Haus samt Garten oder die eigene Wohnung – in Nordrhein-Westfalen weiterhin der hohe Grundrechtsschutz der Privatsphäre. „Wir empfehlen aber dringend die Beachtung der Regelungen auch im privaten Raum – dies schließt ausdrücklich die Empfehlung ein, Kontakte und private Feiern zu reduzieren und möglichst infektionssicher zu gestalten“, so Oberbürgermeister und Krisenstabsleiter unisono.
Und Chefärztin Annette Friese vom Evangelischen Krankenhaus fasste es nochmals zusammen: „Wir müssen uns alle noch mehr disziplinieren, jeder und jede für sich und damit zum Schutz für uns alle“.

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Stand: 20.10.2020

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