Archiv-Beitrag vom 21.04.2020Verpflegungskosten in städtischen Tageseinrichtungen

Archiv-Beitrag vom 21.04.2020Verpflegungskosten in städtischen Tageseinrichtungen

         PK Qualitätsstandards der Verpflegung in Kindertageseinrichtungen. KiTa Papilio, Denkhauser Höfe 175. 10.06.2009 Walter Schernstein

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise hat das Amt für Kinder, Jugend und Schule, abweichend von der grundsätzlichen Vorgehensweise die Verpflegungskosten quartalsweise zu erstatten, den kompletten Beitrag für April 2020 bereits jetzt als Erstattung im System hinterlegt.
Aus diesem Grund ist von allen Eltern der Beitrag für Mai 2020 nicht zu zahlen, sofern die Beiträge für April 2020 entrichtet wurden. Eltern, die der Stadt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen nicht tätig werden. Die übrigen Eltern sollen für Mai die Verpflegungskosten nicht mehr überweisen und bestehende Daueraufträge für Mai stilllegen.

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Stand: 21.04.2020

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